Einspruch Magazin
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HERAUSGEGEBEN VON GERALD BRAUNBERGER, JÜRGEN KAUBE, CARSTEN KNOP, BERTHOLD KOHLER
Entscheidungsversand

Kein Urteil an „Jedermann“

Wer ein Urteil lesen will, hat Anspruch auf eine anonymisierte Abschrift, entschied vergangenes Jahr der 4. Zivilsenat des BGH. Nun grätscht der 5. Strafsenat dazwischen. Ohne Vorwarnung. / Von Jochen Zenthöfer

 Es soll einen Unterschied machen, ob ein Journalist oder ein normaler Bürger die Übersendung einer anonymisierten Entscheidungsabschrift anfragt. Der normale Bürger, ein „Jedermann“, hat der Justiz ein berechtigtes Interesse nachzuweisen – wie beim Wunsch nach Akteneinsicht. Ein Journalist muss diesen Nachweis nicht führen. Das ist die Kernaussage eines Beschlusses des BGH vom 20. Juni 2018 (Az. 5 AR (Vs) 112/17). Damit weicht der 5. Strafsenat allerdings von einer Entscheidung des 4. Zivilsenats ab. Dieser hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass die hohen Anforderungen zur Akteneinsicht nicht auf Urteilsübersendungen übertragbar sind (Az. IV AR (VZ) 2/16).

Die nun vom 5. Strafsenat postulierte unterschiedliche Handhabung je nach Adressatenkreis kommt überraschend. Die Überlassung von Urteilen unter weniger strengen Voraussetzungen soll danach nur an Medienvertreter möglich sein, weil diesen „eine besondere Verantwortung im Umgang mit den so erhaltenen Informationen obliegt“. Deshalb gebe es nur für Journalisten einen voraussetzungslosen Anspruch auf Herausgabe. Der 5. Strafsenat unterstützte damit eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Danach sind Bürger, die sich gegen die Versagung der Urteilsherausgabe wehren, auf den Rechtsweg nach Paragraph 478 Strafprozessordnung verwiesen, der die Klagemöglichkeiten gegen verweigerte Akteneinsichtsgesuche regelt. Im nun entschiedenen Fall wollte der Beschwerdeführer den Zivilrechtsweg nach dem allgemeineren Artikel 23 EGGVG einschlagen. Das wurde ihm nun verwehrt.

Der Fall hat auch eine politische Dimension. Antragsteller ist der frühere Jurist und zwischenzeitliche Landtagsabgeordnete Patrick Breyer, der inzwischen deutscher Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahlen 2019 ist. Nach eigener Aussage engagiert er sich seit Jahren für eine transparentere Justiz. Auf seine Klage verurteilte der Europäische Gerichtshof die EU-Kommission 2017, gerichtliche Schriftsätze öffentlich zugänglich zu machen (Az. C-213/15 P). Vorausgegangen war dem jetzigen Verfahren eine politische Auseinandersetzung im Schleswig-Holsteinischen Landtag, in der Breyer polizeiintern erhobene Vorwürfe öffentlich machte, wonach Kieler Kriminalbeamte in einem Strafverfahren gegen Rocker entlastende Aussagen unterdrückt hätten. Mit der Aufklärung der Affäre beschäftigt sich inzwischen ein Untersuchungsausschuss. Seither versucht Breyer, Zugang zu dem in diesem Prozess ergangenen Urteil zu erhalten – bislang erfolglos.

Nach Breyers Ansicht verkennt der 5. Strafsenat das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Dieses schütze den Zugang zu allen öffentlich zugänglich zu machenden Quellen und damit auch zu publikationspflichtigen Gerichtsentscheidungen. Unterstützt wird er dabei vom Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke, der gegenüber Einspruch betont: „Die Entscheidung des 5. Strafsenats verkennt gründlich die verfassungsrechtliche Komponente des Anspruchs auf Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen. Nur weil etwas Aktenbestandteil ist, gelten noch lange nicht die Vorschriften über Akteneinsicht – vielmehr ergibt sich der Anspruch auf Übermittlung unmittelbar aus der Verfassung. Einen solchen Anspruch hat jeder Bürger.“ Dieser Ansicht hatten sich in den vergangenen Jahren auch die Bundesgerichte angenähert. In der Tat ist der Zugang zu Gerichtsentscheidungen, die öffentlich verkündet wurden, grundverschieden vom Zugang zu Gerichtsakten, die auch nicht-öffentliche Dokumente enthalten. Zudem ist Teil einer Gerichtsakte nur die unterschriebene Urschrift der Urteile, nicht aber Ausfertigungen und Abschriften davon. Die anonymisierte Fassung, deren Überlassung Breyer begehrt hat, ist ohnehin nicht Teil einer Gerichtsakte. „Die Bundesjustizministerin sollte jetzt umgehend eine gesetzliche Regelung der Publikationspflicht der Gerichte und des Zugangsanspruchs der Öffentlichkeit auf den Weg bringen“, fordert Breyer.

Unklar ist derzeit, weshalb der 5. Strafsenat ohne interne Klärung von der Ansicht des 4. Zivilsenats abgewichen ist. Dieser hatte, wie auch das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwGE 104, 105), nicht-voraussetzungspflichtige Normen als Anspruchsgrundlage identifiziert: „Die Überlassung anonymisierter Entscheidungsabschriften ist keine Gewährung von Akteneinsicht und mit ihr auch nicht vergleichbar. Zwischen der Akteneinsicht und der Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften besteht ein sachlicher Unterschied. Gerichtsakten enthalten personenbezogene Daten der Parteien und anderer Beteiligter.“ Der 4. Zivilsenat spricht in seiner Entscheidung die Zivilprozessordnung „bzw. vergleichbare Regelungen der übrigen Verfahrensordnungen“ an. Er geht also insoweit von der Vergleichbarkeit von Zivil- und Strafprozessordnung aus. Der 5. Strafsenat hätte daher seine nun formulierte abweichende Ansicht zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung den Vereinigten Großen Senaten des BGH vorlegen müssen, was aber unterblieben ist. Der Streit ist nicht nur akademischer Natur, sondern verursacht eine wenig sinnvolle Trennung der Rechtswege: Journalisten sind auf den Zivilrechtsweg verwiesen (sofern sie denn überhaupt klagen müssen), bei Privatpersonen hält man aber Strafgerichte für zuständig. Eine derart zersplitterte Zuständigkeit würde der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuwiderlaufen, zumal nach der Strafprozessordnung das Landgericht als letzte Instanz zur Entscheidung berufen wäre, während nach EGGVG das Oberlandesgericht Eingangsinstanz ist. „Der Gesetzgeber wollte sicherlich nicht die Gefahr einer Entkoppelung der Rechtsprechung verschiedener Instanzenzüge schaffen“, meint Breyer.

Auch das Bundesverfassungsgericht tut sich jüngst wieder schwer mit den Transparenzerfordernissen. So erklärte die Pressestelle auf Anfrage, dass man keine Verpflichtung zur Herausgabe der Namen von Verfahrensbeteiligten habe. In einer Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde war der Namen des Rechtsanwalts der Beschwerdeführer anonymisiert worden. Dies sei auf Wunsch des Anwalts geschehen, heißt es aus Karlsruhe. Dabei hatte erst 2015 das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass sich „die Informations- und Kontrollfunktion der Presse in Bezug auf Gerichtsverfahren auch auf Personen \[erstrecke\], die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken. Sie erschöpft sich nicht in der Berichterstattung zu sachlichen Verfahrensinhalten.“

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DSGVO

Abwimmeln statt Zähne zeigen?

Seit dem 25. Mai gilt die DSGVO. Die neuen Regeln, die bei Datenschutzverstößen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vorsehen, wurden im Vorfeld von vielen wie die nahende Apokalypse gefürchtet. In Deutschland ist jedoch bislang kein einziger Fall bekanntgeworden, in dem eine Datenschutzbehörde ein Bußgeld nach der DSGVO verhängt hat.

Die DSGVO setzt auf ein starkes Datenschutzrecht und starke Aufsichtsbehörden, die dieses Recht in ganz Europa durchsetzen. Keine leichte Aufgabe für die Behörden, die unter erheblichem Erwartungsdruck stehen. Einerseits sollen die Datenschützer den Bürgern zur Seite stehen und gegen Behörden und Unternehmen vorgehen, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen. Andererseits sollen sie Mittelständlern und Freiberuflern, Handwerkern und Start-ups, Vereinen und Behörden als Ratgeber bei der Umsetzung der DSGVO unterstützend zur Seite stehen.

Durch die DSGVO ist der Aufgabenkatalog der Behörden erheblich gewachsen. Sie müssen Verzeichnisse mit den Kontaktdaten betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter führen. Auf jede Beschwerde eines Bürgers müssen sie innerhalb einer Regelfrist von einem Monat reagieren und förmliche Verwaltungsverfahren einleiten. Bei Datenschutzpannen müssen sie die durch die DSGVO vorgeschriebenen Meldungen entgegennehmen und prüfen, ob ein Aufsichtsverfahren eingeleitet werden muss. Sie müssen lernen, gerichtsfeste Verwaltungsakte zu schreiben. Und die Mitarbeiter der Behörden müssen Englischkurse belegen, damit sie sich mit Kolleginnen aus anderen Ländern der EU abstimmen und verständigen können.

Personell sind die Behörden ihren Aufgaben nicht gewachsen. In den meisten Bundesländern hat man zwar neue Planstellen geschaffen. Diese sind jedoch längst nicht alle besetzt. Die Gehaltsstrukturen des öffentlichen Dienstes sind insbesondere für IT-Experten alles andere als attraktiv. Und selbst bei personell vergleichsweise gut aufgestellten Behörden kommen auf jeden staatlichen Datenschützer Tausende von Unternehmen und Behörden, für die die Aufsichtsbehörde zuständig ist.

Die Rahmenbedingungen für eine Durchsetzung der DSGVO sind somit alles andere als günstig. Da verwundert es nicht, dass es Kritik gibt. Martin Rost veröffentlichte am vergangenen Wochenende einen Tweet mit Fundamentalkritik an den Aufsichtsbehörden:

Rost ist ein veritabler Insider. Er arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in der schleswig-holsteinischen Datenschutzbehörde und hat sich dort als Verfechter eines besonders konsequenten Datenschutzes einen Namen gemacht. Die Behördenleiterin Marit Hansen ist dagegen als ebenso kompetente wie besonnene Datenschützerin bekannt. Man darf vermuten, dass sie über die Äußerung ihres Mitarbeiters nicht allzu erfreut ist.

Dass sich manche Datenschutzbehörden zu sehr von den Medien beeinflussen lassen und gerne im Rampenlicht – „eventdriven“ – agieren, ist allerdings ein bekannter und auch kaum zu leugnender Vorwurf. Die Behörden nehmen Bürgerbeschwerden jedoch in aller Regel ernst, obwohl es in der Tat nicht selten um Bagatellen geht oder um Beschwerden, die wenig mit dem Datenschutz zu tun haben.

Auch die Informationspolitik der Aufsichtsbehörden trifft auf Kritik. Viele Landesbehörden haben Praxishilfen, Stellungnahmen, Anleitungen, Checklisten und Muster veröffentlicht, die Unternehmen und Vereinen die Anwendung der DSGVO erleichtern soll. Die 18 deutschen Behörden haben sich in 19 „Kurzpapieren“ auf einheitliche Maßstäbe verständigt. Die „Kurzpapiere“ und Stellungnahmen sind allerdings nicht immer klar, verständlich und widerspruchsfrei. Fragt sich eine kleinere Arztpraxis, ob sie nach der DSGVO einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, gibt es aus Bayern ein klares „Nein“ des Landesamtes für Datenschutzaufsicht, wenn in der Praxis weniger als zehn Personen tätig sind. Das „Kurzpapier“ der deutschen Datenschutzkonferenz vermeidet dagegen eine Festlegung, wie die DSGVO in diesem Punkt zu verstehen ist, und empfiehlt kleineren Arztpraxen „ungeachtet dessen ... generell“ die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Dies freut Datenschutzbüros, die mit einer Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten einträgliche Geschäfte machen. Eine Branche, in der es – ähnlich wie bei Immobilienmaklern – an jedweder wirksamen Qualitätskontrolle fehlt.

Drei Monate nach dem 25. Mai ist es gewiss noch zu früh für ein Zwischenfazit zu den Wirkungen und der Praxis der DSGVO. Von einer Erfolgsstory, die die Mütter und Väter der DSGVO vollmundig versprochen haben, kann bisher jedenfalls nicht die Rede sein.

Prof. Niko Härting ist Partner bei Härting Rechtsanwälte in Berlin und Verfasser zahlreicher Publikationen zum Datenschutzrecht.

    DSGVO

    Abwimmeln statt Zähne zeigen?

    Drei Monate nach Einführung der DSGVO hat es noch kein Bußgeld auf Grundlage der neuen Vorschriften gegeben. Das liegt auch an der Überforderung der Behörden. / Von Niko Härting

    Entscheidungsversand

    Kein Urteil an „Jedermann“

     Es soll einen Unterschied machen, ob ein Journalist oder ein normaler Bürger die Übersendung einer anonymisierten Entscheidungsabschrift anfragt. Der normale Bürger, ein „Jedermann“, hat der Justiz ein berechtigtes Interesse nachzuweisen – wie beim Wunsch nach Akteneinsicht. Ein Journalist muss diesen Nachweis nicht führen. Das ist die Kernaussage eines Beschlusses des BGH vom 20. Juni 2018 (Az. 5 AR (Vs) 112/17). Damit weicht der 5. Strafsenat allerdings von einer Entscheidung des 4. Zivilsenats ab. Dieser hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass die hohen Anforderungen zur Akteneinsicht nicht auf Urteilsübersendungen übertragbar sind (Az. IV AR (VZ) 2/16).

    Die nun vom 5. Strafsenat postulierte unterschiedliche Handhabung je nach Adressatenkreis kommt überraschend. Die Überlassung von Urteilen unter weniger strengen Voraussetzungen soll danach nur an Medienvertreter möglich sein, weil diesen „eine besondere Verantwortung im Umgang mit den so erhaltenen Informationen obliegt“. Deshalb gebe es nur für Journalisten einen voraussetzungslosen Anspruch auf Herausgabe. Der 5. Strafsenat unterstützte damit eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Danach sind Bürger, die sich gegen die Versagung der Urteilsherausgabe wehren, auf den Rechtsweg nach Paragraph 478 Strafprozessordnung verwiesen, der die Klagemöglichkeiten gegen verweigerte Akteneinsichtsgesuche regelt. Im nun entschiedenen Fall wollte der Beschwerdeführer den Zivilrechtsweg nach dem allgemeineren Artikel 23 EGGVG einschlagen. Das wurde ihm nun verwehrt.

    Der Fall hat auch eine politische Dimension. Antragsteller ist der frühere Jurist und zwischenzeitliche Landtagsabgeordnete Patrick Breyer, der inzwischen deutscher Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahlen 2019 ist. Nach eigener Aussage engagiert er sich seit Jahren für eine transparentere Justiz. Auf seine Klage verurteilte der Europäische Gerichtshof die EU-Kommission 2017, gerichtliche Schriftsätze öffentlich zugänglich zu machen (Az. C-213/15 P). Vorausgegangen war dem jetzigen Verfahren eine politische Auseinandersetzung im Schleswig-Holsteinischen Landtag, in der Breyer polizeiintern erhobene Vorwürfe öffentlich machte, wonach Kieler Kriminalbeamte in einem Strafverfahren gegen Rocker entlastende Aussagen unterdrückt hätten. Mit der Aufklärung der Affäre beschäftigt sich inzwischen ein Untersuchungsausschuss. Seither versucht Breyer, Zugang zu dem in diesem Prozess ergangenen Urteil zu erhalten – bislang erfolglos.

    Nach Breyers Ansicht verkennt der 5. Strafsenat das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Dieses schütze den Zugang zu allen öffentlich zugänglich zu machenden Quellen und damit auch zu publikationspflichtigen Gerichtsentscheidungen. Unterstützt wird er dabei vom Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke, der gegenüber Einspruch betont: „Die Entscheidung des 5. Strafsenats verkennt gründlich die verfassungsrechtliche Komponente des Anspruchs auf Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen. Nur weil etwas Aktenbestandteil ist, gelten noch lange nicht die Vorschriften über Akteneinsicht – vielmehr ergibt sich der Anspruch auf Übermittlung unmittelbar aus der Verfassung. Einen solchen Anspruch hat jeder Bürger.“ Dieser Ansicht hatten sich in den vergangenen Jahren auch die Bundesgerichte angenähert. In der Tat ist der Zugang zu Gerichtsentscheidungen, die öffentlich verkündet wurden, grundverschieden vom Zugang zu Gerichtsakten, die auch nicht-öffentliche Dokumente enthalten. Zudem ist Teil einer Gerichtsakte nur die unterschriebene Urschrift der Urteile, nicht aber Ausfertigungen und Abschriften davon. Die anonymisierte Fassung, deren Überlassung Breyer begehrt hat, ist ohnehin nicht Teil einer Gerichtsakte. „Die Bundesjustizministerin sollte jetzt umgehend eine gesetzliche Regelung der Publikationspflicht der Gerichte und des Zugangsanspruchs der Öffentlichkeit auf den Weg bringen“, fordert Breyer.

    Unklar ist derzeit, weshalb der 5. Strafsenat ohne interne Klärung von der Ansicht des 4. Zivilsenats abgewichen ist. Dieser hatte, wie auch das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwGE 104, 105), nicht-voraussetzungspflichtige Normen als Anspruchsgrundlage identifiziert: „Die Überlassung anonymisierter Entscheidungsabschriften ist keine Gewährung von Akteneinsicht und mit ihr auch nicht vergleichbar. Zwischen der Akteneinsicht und der Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften besteht ein sachlicher Unterschied. Gerichtsakten enthalten personenbezogene Daten der Parteien und anderer Beteiligter.“ Der 4. Zivilsenat spricht in seiner Entscheidung die Zivilprozessordnung „bzw. vergleichbare Regelungen der übrigen Verfahrensordnungen“ an. Er geht also insoweit von der Vergleichbarkeit von Zivil- und Strafprozessordnung aus. Der 5. Strafsenat hätte daher seine nun formulierte abweichende Ansicht zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung den Vereinigten Großen Senaten des BGH vorlegen müssen, was aber unterblieben ist. Der Streit ist nicht nur akademischer Natur, sondern verursacht eine wenig sinnvolle Trennung der Rechtswege: Journalisten sind auf den Zivilrechtsweg verwiesen (sofern sie denn überhaupt klagen müssen), bei Privatpersonen hält man aber Strafgerichte für zuständig. Eine derart zersplitterte Zuständigkeit würde der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuwiderlaufen, zumal nach der Strafprozessordnung das Landgericht als letzte Instanz zur Entscheidung berufen wäre, während nach EGGVG das Oberlandesgericht Eingangsinstanz ist. „Der Gesetzgeber wollte sicherlich nicht die Gefahr einer Entkoppelung der Rechtsprechung verschiedener Instanzenzüge schaffen“, meint Breyer.

    Auch das Bundesverfassungsgericht tut sich jüngst wieder schwer mit den Transparenzerfordernissen. So erklärte die Pressestelle auf Anfrage, dass man keine Verpflichtung zur Herausgabe der Namen von Verfahrensbeteiligten habe. In einer Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde war der Namen des Rechtsanwalts der Beschwerdeführer anonymisiert worden. Dies sei auf Wunsch des Anwalts geschehen, heißt es aus Karlsruhe. Dabei hatte erst 2015 das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass sich „die Informations- und Kontrollfunktion der Presse in Bezug auf Gerichtsverfahren auch auf Personen \[erstrecke\], die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken. Sie erschöpft sich nicht in der Berichterstattung zu sachlichen Verfahrensinhalten.“

      Entscheidungsversand

      Kein Urteil an „Jedermann“

      Wer ein Urteil lesen will, hat Anspruch auf eine anonymisierte Abschrift, entschied vergangenes Jahr der 4. Zivilsenat des BGH. Nun grätscht der 5. Strafsenat dazwischen. Ohne Vorwarnung. / Von Jochen Zenthöfer

      Sanierungserlass

      Der lange Weg zur Steuerfreiheit

      Gerät ein Unternehmen in die Krise, werden regelmäßig Sanierungsmaßnahmen ergriffen, um es vor der Insolvenz zu retten. Der Erfolg dieser Maßnahmen hängt jedoch oft entscheidend davon ab, dass sie nicht mit einer erhöhten Steuerlast verbunden sind.

      Genau dieses Szenario tritt ein, wenn Gläubiger auf ihre Forderungen ganz oder teilweise verzichten, um das Unternehmen zu entlasten. Ein solcher Verzicht kann aus Sicht der Gläubiger Sinn ergeben, denn aufgrund der Krise können sie ohnehin nicht mit einer vollständigen Rückzahlung ihrer Forderungen rechnen. Gelingt die Sanierung, bleibt ihnen ihr Geschäftspartner erhalten. Das notleidende Unternehmen macht durch den Wegfall der Verbindlichkeiten einen Gewinn (einen sogenannten Sanierungsgewinn). Dieser steht allerdings nur auf dem Papier. Zusätzliche Liquidität wird dadurch nicht generiert. Die Gläubiger sind jedoch in der Regel nicht zum Forderungsverzicht bereit, wenn dadurch Steuerverbindlichkeiten entstehen und so der Fiskus von ihren Zugeständnissen profitiert, ohne selbst Sanierungsbeiträge erbracht zu haben. Erfolgreiche Sanierungen sind oft dadurch gekennzeichnet, dass alle Beteiligten Zugeständnisse machen und niemand über Gebühr profitiert.

      Was hat es mit dem Sanierungserlass auf sich?

      Ursprünglich war für solche Fälle eine Ausnahme von der Besteuerung geregelt. Diese Regelung ist mit einer Reform im Jahr 1998 weggefallen. Die darauf folgende Unsicherheit war bereits damals ein Hindernis für Unternehmenssanierungen und wurde vom Bundesfinanzministerium (BMF) im März 2003 mit dem sogenannten Sanierungserlass aus der Welt geschafft. In dem Erlass wurden die Finanzbehörden angewiesen, in bestimmten Situationen ihren Ermessensspielraum bei Sanierungsgewinnen zugunsten des Unternehmens auszuüben und eine Befreiung von der Steuerpflicht zu bewilligen. Voraussetzung war, dass das Unternehmen sanierungsbedürftig und sanierungsfähig war. Außerdem musste der Forderungsverzicht als Sanierungsmaßnahme geeignet sein und die Gläubiger diesen mit der Absicht erklärt haben, das Unternehmen tatsächlich zu retten. Plante man Forderungsverzichte zur Unternehmenssanierung, konnte man auf Grundlage des Sanierungserlasses bereits vorab bei der Finanzbehörde anfragen und eine verbindliche Auskunft einholen. Damit war für die Praxis eine gewisse Verlässlichkeit im Umgang mit Sanierungsgewinnen geschaffen worden.

      Die Rechtmäßigkeit des Sanierungserlasses war umstritten. Gegen ihn wurde eingewendet, er verstoße gegen die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung oder gegen europäisches Recht, denn der Verzicht der Finanzbehörden stelle eine unzulässige Beihilfe dar. Zunächst nicht erhobene Steuern, die sich im Nachhinein als unzulässige Beihilfe erweisen, müssen für einen Zeitraum von zehn Jahren nachgezahlt werden, und zwar ungeachtet der Bestandskraft der zugrundeliegenden Steuerbescheide und der eventuell erteilten verbindlichen Auskünfte.

      Aufhebung durch den BFH 2017

      Im Februar 2017 wurde ein Beschluss veröffentlicht, in welchem der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) sich Teilen der Kritik anschloss. Der Sanierungserlass verstößt demnach gegen die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und ist unwirksam. Einen solchen Steuererlass könne allein der Gesetzgeber beschließen, nicht jedoch das BMF. Da der BFH den Sanierungserlass also schon nach nationalem Recht für unwirksam erklärte, war eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Beihilfeproblematik entbehrlich.

      Der Gesetzgeber reagierte und beschloss im Juni 2017 eine Neuregelung, die die Möglichkeit der Nichtbesteuerung von Sanierungsgewinnen vorsieht. Es gelten ähnliche Voraussetzungen wie schon zuvor im Sanierungserlass.

      Wesentliche Neuerungen gegenüber dem Sanierungserlass sind, dass die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nun auch für die Gewerbesteuer gilt und über die Steuerfreiheit des gewerbesteuerlichen Sanierungsgewinns ebenfalls die Finanzämter entscheiden. Außerdem muss für die Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne kein Antrag gestellt werden, und Verlustvorträge entfallen in Höhe des Sanierungsgewinns.

      Vereinbarkeit von Neuregelung mit EU-Recht zunächst unklar

      Diese Neuregelung soll zwar rückwirkend auch die Fälle erfassen, die in die Zeit zwischen dem Wegfall des Sanierungserlasses (8. Februar 2017) und Inkrafttreten der Neuregelung fallen. Jedoch steht dieses Inkrafttreten unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission per Beschluss bestätigt, dass es sich bei der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe nach EU-Recht handelt.

      Ob und wann dieser Beschluss der EU-Kommission ergehen würde, war zunächst unklar, so dass Sanierungsmaßnahmen mit erheblicher Rechtsunsicherheit behaftet waren. Die Folge war, dass sich die Beteiligten von Unternehmenssanierungen in manchen Fällen nicht einigen konnten oder zögerten, Maßnahmen zu ergreifen, und dadurch Unternehmen mit einem funktionierenden Kern in die Insolvenz rutschten, anstatt durch Eintritt weiterer Investoren saniert zu werden.

      Die EU-Kommission hat sich nun positiv zum Thema Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne geäußert. Allerdings erfolgte dies nicht durch förmlichen Beschluss, wie es der deutsche Gesetzgeber erwartet hatte. Stattdessen schickte die EU-Kommission ein Schreiben an das BMF, um ihre zustimmende Haltung auszudrücken (sogenannter „Comfort Letter“). Die Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne sei eine Regelung, die schon vor dem Gründungsvertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum 1. Januar 1958 bestanden habe. Sie habe daher in jedem Fall Bestandsschutz. Eines förmlichen Notifizierungsverfahrens bedarf es daher nicht.

      „Comfort Letter“ sorgt endlich für Klarheit

      Das Schreiben der EU-Kommission ist essentiell und macht den Weg frei für das Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber den Anwendungsvorbehalt durch eine weitere, gesetzliche Regelung aufheben muss, ist dieser letzte Schritt eine Formalie. Das unwägbare Damoklesschwert des europäischen Beihilfeverbots, das vor allem im Steuerrecht für viel Rechtsunsicherheit sorgt, ist hier einmal mehr abgewendet.

      Der BFH könnte zwar in einem Rechtsstreit die Frage der Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilfeverbot dem EuGH vorlegen. Dies scheint jedoch eher fernliegend, auch vor dem Hintergrund, dass der EuGH erst kürzlich entschieden hat, dass der Erhalt von Verlustvorträgen im Falle der Sanierung mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist.

      Aber auch für die Altfälle, für die verbindliche Auskünfte auf Grundlage des Sanierungserlasses erteilt oder Forderungsverzichte bis zum 8. Februar 2017 erklärt wurden, gelten die Grundsätze des „Comfort Letters“. Die Finanzverwaltung gewährte für diese Altfälle Vertrauensschutz. Der BFH hat diesen Vertrauensschutz mehrmals moniert und ebenfalls als rechtswidrig eingestuft. Nun steht fest, dass die Finanzverwaltung diese Steuererlasse nicht mehr rückgängig machen muss.

      Es bleibt zu hoffen, dass die Neuregelung bald in Kraft tritt, damit das Steuerrecht bei Unternehmenssanierungen künftig leichter handhabbar ist. Denn die nächste Krise kommt bestimmt.

      Dr. Alexandra Schluck-Amend, Rechtsanwältin und Leiterin des Geschäftsbereichs Restrukturierung und Insolvenz, CMS Deutschland, Stuttgart
      Dr. Annett Kenk, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachberaterin für internationales Steuerrecht, CMS Deutschland, Frankfurt a. M.

      Leere Kassen müssen noch nicht das Ende bedeuten: Manches kriselnder Unternehmen kann erfolgreich saniert werden.
        Sanierungserlass

        Der lange Weg zur Steuerfreiheit

        Mit einem „Comfort Letter“ der Kommission kommt ein seit langem tobender Streit zu einem undramatischen und erfreulichen Ende. / Von Alexandra Schluck-Amend und Annett Kenk

        Kolumnen

        Staatsorganisation

        Politikvertrauen durch Teilhabe

        Paul Kirchhof
        Eine Kolumne von Paul Kirchhof

        Ein Staatsvolk muss sich seine Verfassung erobern. Dieses Wort von Theodor Heuss gewinnt gegenwärtig besondere Aktualität. 1949 haben sich die Bürger beim Wiederaufbau eines demokratischen Rechtsstaates vom Grundgesetz leiten lassen, später den Wiedervereinigungsauftrag friedlich erfüllt, dann die innere Einheit Deutschlands Schritt für Schritt gewonnen.

        Doch das Vertrauen, der Staat organisiere eine Gemeinschaft, in der die Bürger füreinander einstehen, droht verlorenzugehen. Die Bürger zweifeln, ob die soziale Sicherheit im Sog wachsender Leistungsansprüche von Unionsbürgern gewährleistet ist. Sie zögern, die Humanitätsbekenntnisse, die bisher eher Gedanken der Aufklärung schienen, in der heutigen Weltoffenheit und der aktuellen Migrationsfrage beim Wort zu nehmen. Sie verstehen nicht, warum der Finanzmarkt bessere Gewinnchancen bietet als der Realmarkt. Die Kunst, Heimat und Weltoffenheit miteinander zu verbinden, scheint für die drängenden Fragen von Humanität und Integration in vergröbernden Antithesen zu verkümmern.

        Staat und Europäische Union werden Vertrauen zurückgewinnen, wenn das Staatsvolk durch Wahlen die Grundsatzentscheidungen des Staates vorbestimmt und das Konzept der Einzelentscheidungen als sein eigenes erkennen kann. Demokratie sichert nicht nur Menschenrechte und Gewaltenteilung, sondern garantiert vor allem, dass das Staatsvolk Repräsentanten wählen kann, die in ihren Lebenssichten und Wertungen strukturell mit denen des Staatsvolkes übereinstimmen, sie Entscheidungen treffen, die im Bewusstsein, in den Sinnen und Hoffnungen der Menschen bereits vorhanden sind oder dort vermittelt werden können. In den Turbulenzen der Globalisierung, des technischen Fortschritts und des gesellschaftlichen Wandels erlebt der Bürger die Kontinuität und Verlässlichkeit des Staates, wenn er dessen Entwicklung mitentschieden hat, er in dem sicheren Rahmen des Rechts eigenverantwortlich mitgestalten kann. Der Stand-up-Paddler bewahrt Gelassenheit auf schwankendem Boden, weil er schwimmen kann und das Ufer nahe ist.

        Diese demokratische Mitentscheidung ist auch Maßstab für die angemessene Integrationsdichte in der Europäischen Union. Im 19. Jahrhundert wurde die Frage von solidarischem Zusammenhalt und emanzipatorischer Eigenständigkeit in der Fabel von den Stachelschweinen verdeutlicht. Stachelschweine drängen sich an kalten Wintertagen eng zusammen, um sich durch die gegenseitige Wärme vor dem Erfrieren zu schützen. Doch dabei spüren sie die Stacheln des anderen, suchen deshalb Distanz. In dieser gegenläufigen Erfahrung entwickelt sich das angemessene Maß von Zusammengehörigkeit und Abstand. Sollten einzelne Mitgliedstaaten, die noch nicht an die europäische Integration gewöhnt sind, längere Stacheln haben, müssen diese behutsam verkürzt, nicht gewaltsam in eine verletzende Nähe gedrängt werden.

        Europa und Deutschland gewinnen neue Stärke, wenn der Wähler sich seiner Staatsgewalt sicher ist. Deshalb müssen die Entscheidungen, die den Bürger unmittelbar betreffen – innere Sicherheit, Familie, Bildung, Sozial- und Gesundheitssysteme, Strafrecht, Steuerrecht und Haushaltswesen –, den Staaten vorbehalten bleiben. Wer mitspielt, wird das Spiel besser verstehen als der Zuschauer. Bei finanzwirtschaftlichen Umverteilungen muss das Parlament des belasteten Mitgliedstaates, das seinen Bürgern die Steuerlast zumisst und Staatsleistungen in gleicher Höhe verspricht, ein Vetorecht haben.

        Europäische Organe sind für das grenzüberschreitende Geschehen verantwortlich und regeln insbesondere Handel und Verkehr, Finanzmarkt und internationale Unternehmen. Der Einfluss des Bürgers auf diese Politik der Union ist schon aus sprachlichen, geographischen und Mentalitätsgründen geringer und gelegentlich kaum noch sichtbar. Die Union kann hier neue Stärke durch gestufte Mehrheitsentscheidungen gewinnen, denen sowohl der Europäische Rat als auch die Mehrheit der Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Die Union wird dann mehr in Maßstäben des Finanzmarktes und des Geldwesens denken, der Mitgliedstaat in der Perspektive der Staatlichkeit und seiner Bürger entscheiden. Dies mag das Verfahren verlangsamen, wird aber die Union im Bewusstsein der Bürger tiefer verankern. Wird so das Politikvertrauen ständig erneuert, werden die Bürger der Union auch neue Alleinkompetenzen für Weltfrieden, Wirtschaftsstruktur, Umweltschutz, Migrationspolitik und Entwicklungshilfe zugestehen.

        Recht des Tages

        Kommentar

        Recht und Steuern

        Kurzmeldungen

        Streit um Facebook-Hausrecht, Justiz auf Twitter

        Darf Facebook seine Nutzer sperren und Profile löschen, wenn sie zwar die eigenen Hausregeln verletzen, nicht aber Strafgesetze? Die Rechtsprechung beurteilt diese Frage uneinheitlich. Das Landgericht Frankfurt hat in einer aktuellen Entscheidung die Hausmacht des Konzerns begrenzt: Der Betreiber eines sozialen Netzwerks könne zwar seine Verhaltensregeln durch Entfernen des umstrittenen Inhalts oder durch Sperren der Nutzerkonten durchsetzen, entschied das Gericht. Die Grundrechte der Betroffenen seien aber mittelbar zu berücksichtigen. Der Ausschluss müsse zudem „sachlich gerechtfertigt“ sein und dürfe „nicht willkürlich“ sein. Ist eine Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt, dürfe die Plattform nicht löschen oder sperren – es untersagte daher, den Nutzer zu sperren (Az.: 2-03 O 182/18). Anders sieht es das Oberlandesgericht Dresden: Eine Klausel, die „Hassrede“ auf Facebook untersage und darunter auch Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle zur Schmähkritik verstehe, sei zulässig, urteilten die Richter. Anderslautende Entscheidungen berücksichtigten nicht hinreichend die Grundrechte der Anbieter (Az.: 4 W 577/18). hw.

        Justiz auf Twitter

        Das Oberlandesgericht Köln modernisiert seine Medienarbeit und wird künftig seine Mitteilungen auch auf dem Kurznachrichtendienst unter @OLGKoeln verbreiten. Bislang sind diesen Schritt in die Öffentlichkeit nur sehr wenige Gerichte gegangen. Das Bundesverfassungsgericht ist – sogar durch „blauen Haken“ verifiziert – vertreten (@BVerfG), der Bundesfinanzhof twittert unter @Bfh_bund, das Bundesverwaltungsgericht unter @BVerwG_de und der Bundesgerichtshof durch ein nur „inoffizielles“ Konto unter @bundesgericht. hw.

        Übergangsfrist

        Die Übergangsfrist für die Medizinprodukteverordnung läuft anders als vergangenen Mittwoch geschrieben bis zum Jahr 2020. hw.

          Kurzmeldungen

          Streit um Facebook-Hausrecht, Justiz auf Twitter

          Darf Facebook seine Nutzer sperren und Profile löschen, wenn sie zwar die eigenen Hausregeln verletzen, nicht aber Strafgesetze? Die Rechtsprechung beurteilt diese Frage uneinheitlich. Das Landgericht Frankfurt hat in einer aktuellen Entscheidung die Hausmacht des Konzerns begrenzt: Der Betreiber eines sozialen Netzwerks könne zwar seine Verhaltensregeln durch Entfernen des umstrittenen Inhalts oder durch Sperren der Nutzerkonten durchsetzen, entschied das Gericht. Die Grundrechte der Betroffenen seien aber mittelbar zu berücksichtigen. Der Ausschluss müsse zudem „sachlich gerechtfertigt“ sein und dürfe „nicht willkürlich“ sein. Ist eine Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt, dürfe die Plattform nicht löschen oder sperren – es untersagte daher, den Nutzer zu sperren (Az.: 2-03 O 182/18). Anders sieht es das Oberlandesgericht Dresden: Eine Klausel, die „Hassrede“ auf Facebook untersage und darunter auch Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle zur Schmähkritik verstehe, sei zulässig, urteilten die Richter. Anderslautende Entscheidungen berücksichtigten nicht hinreichend die Grundrechte der Anbieter (Az.: 4 W 577/18). hw.

          Justiz auf Twitter

          Das Oberlandesgericht Köln modernisiert seine Medienarbeit und wird künftig seine Mitteilungen auch auf dem Kurznachrichtendienst unter @OLGKoeln verbreiten. Bislang sind diesen Schritt in die Öffentlichkeit nur sehr wenige Gerichte gegangen. Das Bundesverfassungsgericht ist – sogar durch „blauen Haken“ verifiziert – vertreten (@BVerfG), der Bundesfinanzhof twittert unter @Bfh_bund, das Bundesverwaltungsgericht unter @BVerwG_de und der Bundesgerichtshof durch ein nur „inoffizielles“ Konto unter @bundesgericht. hw.

          Übergangsfrist

          Die Übergangsfrist für die Medizinprodukteverordnung läuft anders als vergangenen Mittwoch geschrieben bis zum Jahr 2020. hw.

          100 Jahre Finanzgerichtsbarkeit

          Die dunklen Zeiten des Steuerrechts

          MÜNCHEN, 28. August. Wo Nationalsozialisten waren, da war ein Weg: Auch im Steuerrecht haben Juristen das Recht nach Führers Wünschen gebrochen. „Man hat das Steuerrecht zur Vertreibung der Juden benutzt“, sagt der heutige Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff. Es ist der verstörende Teil der bald 100-jährigen Geschichte deutscher Finanzgerichtsbarkeit. Der Bundesfinanzhof in München widmet ihr nun eine Ausstellung.

          Wie Nazi-Terror „im Namen des Deutschen Volkes“ geht, zeigt der Fall des Bankdirektors Friedrich Milch: Das Finanzamt wollte ihm einen ermäßigten Steuersatz verwehren – weil Milch Jude war. Er klagte – als „Friedrich Israel Milch“, wie es für Juden ohne „typisch jüdische“ Vornamen üblich war. Der Reichsfinanzhof musste sich entscheiden: Hörte er auf Veranlagungsrichtlinien des Reichsfinanzministers, die die Vergünstigung verboten? Oder auf das Einkommensteuergesetz, das keine Sonderregeln für Juden vorsah? Juristisch schien der Weg vorgezeichnet: Gesetz stach Ministerrichtlinie, so sah es eigentlich der Reichsfinanzhof.

          Aber die Richter fragten lieber noch einmal nach, freilich ohne Milch zu informieren – und der damalige Staatssekretär Fritz Reinhardt diktierte den Richtern eine neue Begründung. Demnach „würde es der gesunden deutschen Volksanschauung widersprechen, wenn einem Juden der ermäßigte Steuersatz zugebilligt würde“. Außerdem möge man die Entscheidung in die amtliche Sammlung aufnehmen. Der Reichsfinanzhof folgte, bis aufs Wort. Die Steuerermäßigung war von da an auf Juden nicht mehr anwendbar. Milch bekam das aber nicht mehr mit. Als der erste Deportationszug den Breslauer Bahnhof verließ, war der Jurist über Kuba auf dem Weg nach Amerika. Am Tag nach dem Urteil schrieb ein Reichsrichter dem Staatssekretär. Der Brief zeigt, wie deutlich die Juristen die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, aber auch die Macht der Exekutive vor Augen hatten: Er bittet wegen der Vorgaben, den Reichsminister einzuschalten.

          Tatsächlich traf die Willkür der Nationalsozialisten auch Richter: Der Jurist und Wirtschaftswissenschaftler Herbert Dorn, damals Mitentwickler der Doppelbesteuerungsabkommen und von 1931 Präsident des Reichsgerichtshofs, wurde mit der Machtergreifung sofort aus dem Amt entfernt und floh nach Amerika. Ein anderer Finanzrichter überlebte im Konzentrationslager Theresienstadt, ein weiterer wurde in Auschwitz ermordet.

          Unrecht hat aber auch Vorteile, für jene, die es einfordern: Der letzte Präsident des Reichsfinanzhofs, Ludwig Mirre, hatte zuvor als Vorsteher des Finanzamts München dafür gesorgt, dass Hitler seine hohen Einnahmen aus „Mein Kampf“ nicht versteuern musste. Bis Ende des zweiten Weltkriegs bekam er deshalb eine hohe zusätzliche Entlohnung, steuerfrei.

          Diese Zeit gehöre zur Geschichte dazu, man müsse sich ihr stellen, meint Mellinghoff. Sie begann mit Kaiser Wilhelm II.: Er gründete den Reichsfinanzhof, „noch im Felde“. Das Reich brauchte wegen Kriegszeiten Geld und führte deshalb die Umsatzsteuer ein, damals „Reichs- und Stempelsteuer“ – dann brauchte es aber auch Gerichte, um die Bürger zu schützen. Der Reichsfinanzhof habe die Dogmatik des Steuerrechts, aber auch des Bilanzrechts maßgeblich geprägt.

          Heute betreffe das Steuerrecht die Bürger, etwa durch Entscheidungen zu Arbeitszimmern, Haushaltsführung, Pendlerpauschale, sagt Mellinghoff, aber „immer auch in großem Umfang die Wirtschaft“. Eine der wichtigsten Entscheidungen der letzten Zeit sei jene des Großen Senats gewesen, die „weitreichende Auswirkung auf die Sanierungen“ von Unternehmen habe. In der Entscheidung hatte das Gericht dem Bundesfinanzministerium vorgeworfen, die Gewaltenteilung zu missachten. Doch in mancher Hinsicht hat sich das Verhältnis zwischen Exekutive und Judikative etwas entspannt: Heute halte sich das Ministerium stärker zurück, die Urteile des Bundesfinanzhofs durch Nichtanwendungserlasse zu konterkarieren, berichtet Mellinghoff.

          Im immer komplexeren Steuerrecht wirke das Gericht mal als Antreiber für neue Differenzierungen, mal als pragmatisches Korrektiv. Die Komplexität liege aber zunächst an der Masse neuer Paragraphen: Wenn das Steuerrecht jeden Tag durch zehn Gesetze geändert werde, müssten die 59 Richter des Bundesfinanzhofs dies gerichtsfest machen und Planungssicherheit schaffen. Viele Fragen werde das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, sagt Mellinghoff, etwa mit Blick auf die hohen gesetzlichen Zinsen. Auch der Europäische Gerichtshof spiele eine große Rolle. Die Ausstellung im historischen Gebäudes des Bundesfinanzhofs zeigt Personen, die Rechtsprechung und Gebäude aus 100 Jahren. Sie ist ab Donnerstag geöffnet. HENDRIK WIEDUWILT

          Datenschutzrecht

          Daten in Trumps Amerika

          KÖLN, 28. August. Abermals droht die EU den Vereinigten Staaten mit der Aussetzung der Absprache zum Datenaustausch. Das Ende des sogenannten Privacy Shields könnte bereits zum 1. September erfolgen und würde europäische Unternehmen insbesondere beim Einsatz von amerikanischen Dienstleistern vor Herausforderungen stellen.

          Wollen Unternehmen personenbezogene Daten aus Europa heraus exportieren, stellt das europäische Datenschutzrecht hohe Anforderungen an die Absicherung der Daten. Typischerweise werden detaillierte Regelungen benötigt. Um zumindest den Austausch mit amerikanischen Unternehmen einfacher zu halten, haben die Vereinigten Staaten und Europa die informelle Privacy-Shield-Absprache ausgehandelt. Zusicherungen der amerikanischen Bundesregierung zum Umgang mit personenbezogenen Daten sollten europäische Erwartungen an einen grundrechtskonformen Umgang mit Daten in den Vereinigten Staaten sicherstellen und damit den Datenaustausch vereinfachen.

          Schon lange haben europäische Datenschützer diese politische Absprache kritisiert. Insbesondere aber der Wechsel zur Regierung Trump nährte europäische Sorgen, ob der amerikanische Umgang mit Daten wirklich europäischen Standards entspreche. Tatsächlich hat die Regierung bis heute etwa die zentrale Stellung des Ombudsmannes nicht besetzt, welcher Beschwerden europäischer Bürger über die Überwachungspraktiken amerikanischer Sicherheitsbehörden nachgehen soll – eine Konsequenz aus der NSA-Affäre.

          Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, verliert nun offenbar die Geduld. In einem Brief forderte sie US-Wirtschaftsminister Wilbur Ross kürzlich auf, erforderliche und zugesagte Stellen innerhalb der Regierung zu schaffen – wie dies bereits mit Trumps Vorgänger Barack Obama festgelegt war. Jourovás Forderungen sind mit einer Drohung versehen. Denn das EU-Parlament hatte bereits im Juni einer Resolution zugestimmt, die die Aussetzung des Abkommens zum 1. September vorsieht, sofern die Amerikaner bis dahin nicht alle Be-dingungen des Privacy Shields erfüllen. Sollte die EU tatsächlich die Absprache aussetzen, würde es für den transatlantischen Datenaustausch nicht mehr genügen, wenn sich amerikanische Unternehmen auf eine Privacy-Shield-Zertifizierung berufen. Vielmehr müssten europäische Unternehmen und amerikanische Datenempfänger, typischerweise Dienstleister, dann praktisch sofort alternative und individuelle Verträge ab-schließen. Unternehmen stünden dann vor derselben Situation wie im Oktober 2015, als der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen als Vorläufer des Privacy Shields für ungültig erklärte.

          Verschiedene Lösungen existieren. Flexibel und belastbar als Lösung sind verbindliche interne Datenschutzvorschriften. Häufig auch als Binding Corporate Rules, BCRs, bezeichnet, müssen sie aber vor dem Einsatz von mehreren europäischen Datenschutzbehörden verifiziert werden. Auch wenn die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die behördliche Interaktion vereinfacht, bleibt die Lösung aufwendig. Praktisch sind verbindliche interne Datenschutzvorschriften deshalb eher nur eine Struktur innerhalb größerer Konzerne und für die kurzfristige Einschaltung eines neuen Dienstleisters wenig geeignet.

          Für solche im IT-Alltag typische Konstellationen sind sogenannte Standardvertragsklauseln gut geeignet. Die von der EU-Kommission veröffentlichten verschiedenen „Klauseln“ – tatsächlich sind es eher durchaus umfangreichere Verträge – lassen sich relativ einfach auf die tatsächlichen Anforderungen im Einzelfall anpassen und ohne eine behördliche Interaktion abschließen. Zwar sehen auch einige Datenschützer diese Standardvertragsklauseln kritisch; Unternehmen können untereinander etwa nicht Zugriffe staatlicher Behörden regeln. Auch skizziert die Datenschutz-Grundverordnung ein wohl anstehendes Ende der bisherigen Klauseln. Trotzdem dürften die Standardvertragsklauseln vorerst die erste Wahl zur Lösung des Austausches von Daten mit US-amerikanischen Unternehmen sein, falls die EU nun tatsächlich das bequeme Privacy Shield aussetzt. MARC STÖRINGDer Autor ist Partner bei Osborne Clarke.

          DAS BESTE AUS

          Melange aus Trauer und Hass

          CHEMNITZ/FRANKFURT, 28. August. Der Kreis aus Kerzen und Blumen wird stündlich größer. Das getrocknete Blut ist längst nicht mehr zu sehen, die Spuren der Tat sind schon seit Stunden unter den Symbolen der Anteilnahme begraben. Mehrere Hundert Menschen müssen an diesem Tag schon hierher gekommen sein, haben Kerzen angezündet und Blumen niedergelegt im Gedenken an den 35 Jahre alten Daniel H., der in der Nacht zum Sonntag an dieser Stelle blutend zusammenbrach, nach einem Messerangriff nur wenige Hundert Meter vom Wahrzeichen der Stadt entfernt, dem sieben Meter hohen Karl-Marx-Monument.

          Etwas in Chemnitz hat sich verändert seit diesem Wochenende, seitdem bekannt wurde, dass zwei Migranten der Tat verdächtigt werden, ein 22 Jahre alter Syrer und ein 23 Jahre alter Iraker. Die Spannung, die über der Stadt liegt, spürt man auch am Dienstag noch am Tatort. Ein Mann von Mitte 40 bleibt etwas abseits des Kerzenmeers stehen. Es sei schon schlimm, sagt er. In manche Ecken der Stadt könne man abends nicht mehr gehen, seitdem die Bundesregierung vor bald drei Jahren die Flüchtlinge ins Land gelassen habe. Der Mann, Handwerker von Beruf, kommt selbst ursprünglich aus Usbekistan, aus einem Dorf keine 30 Kilometer von der Hauptstadt Taschkent entfernt. Doch er lebe nun seit 15 Jahren hier in Chemnitz, zahle Steuern, Deutschland sei auch sein Land inzwischen, und jene, die kürzlich erst gekommen sind, seien nicht nur Fremde, sondern allzu oft ein Problem.

          Die Melange aus Trauer und Wut zeigt sich auch in den Botschaften, welche die Chemnitzer am Tatort hinterlassen haben. Auf einem Zettel wird der Verstorbene in blauer Tinte gewürdigt als „cool“, „lustig“, „nett“ und „hilfsbereit“. Gleich daneben, mit rotem Filzstift, fest aufgedrückt, ist die Tonlage eine andere: „Liebe Presse, ihr wollt den Chemnitzern helfen? Dann gebt ihnen die Zeit zu trauern.“ Die Unterzeichnerin ist nach eigenem Bekunden eine „Wutbürgerin ohne rechten Hintergrund“.

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          Die Emotionen der Chemnitzer sind aber nicht nur ein Produkt der Tat selbst, sie sind auch geschürt worden. Schon wenige Stunden nach der Tat veröffentlichte das Internetportal „Tag24“ eine Meldung, laut der H. getötet wurde, als er eine Frau gegen sexuelle Belästigung verteidigte. Das war eine Falschmeldung. Die Polizei erklärte, es gebe „keinerlei Anhaltspunkte, dass eine Belästigung der Auseinandersetzung vorausging“. Da war das Gerücht schon im Umlauf, die Stimmung zusätzlich aufgeheizt. Nicht nur fühlten sich viele Deutsche in ihrer Angst bestätigt, dass Ausländer morden und das noch mit Messern. „Das Abschlachten geht immer weiter“, schrieb etwa die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel am Montag auf Facebook. Viele sahen auch das Vorurteil des Migranten bestätigt, der sich an deutschen Frauen sexuell vergehen will. Die Eskalation nahm ihren Lauf.

          Der AfD-Kreisverband Chemnitz veröffentlichte am Sonntag auf Facebook ein Foto der Blutlache und rief zu einer „Spontandemo“ um 15 Uhr am Tatort auf. Selbiges taten die rechtsradikalen Fußballhooligans von „Kaotic Chemnitz“, ihre Uhrzeit für das Treffen lautete 16:30 Uhr. Die AfD-Veranstaltung verlief friedlich, die der Hooligans nicht. Videos im Internet zeigen, wie Ausländer von Demonstranten angegriffen werden, insgesamt fünfzig Straftaten zählte die Polizei. Da war die Stimmung aber noch gar nicht auf ihrem Höhepunkt angelangt.

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          Am Montagabend folgte eine noch größere Mobilisierung. Die rechtspopulistische Bürgerbewegung „Pro Chemnitz“ rief zu einer Versammlung vor dem Karl-Marx-Denkmal nahe des Tatorts auf. Neben einfachen Bürgern, AfD-Vertretern, gewaltbereiten Hooligans, Pegida-Anhängern nahmen auch Mitglieder der rechtsextremistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ daran teil, insgesamt 6000 Menschen. Es wurden Parolen wie „Wir sind das Volk!“ und „Widerstand! – Widerstand!“ gerufen. Ein Mitarbeiter der SPD-Geschäftsstelle der Stadtratsfraktion sah, dass viele Demonstranten – den Nummernschildern ihrer Autos nach zu urteilen – nicht aus Chemnitz und Umgebung stammten. Eine Kolonne „durchtrainierter Männer“ sei aus Berlin angereist. Rund 1500 linke Gegendemonstranten bezogen ebenfalls Stellung im gegenüberliegenden Stadthallenpark. Mehrere Hundertschaften der Polizei bemühten sich, die gewaltbereiten Demonstranten auseinanderzuhalten – nicht immer mit Erfolg. Es kam zu Zusammenstößen; Flaschen und Pyrotechnik flogen durch die Luft. In Videos ist zu sehen, wie rechtsextreme Teilnehmer den Hitlergruß zeigen. Die Polizei musste zugeben, die Demonstration unterschätzt zu haben. Es waren nicht genügend Beamte im Einsatz, um Straftaten zu verhindern oder alle Straftäter festzunehmen. Bilder einer prügelnden Menge gingen durch die Republik. Als wäre der Rechtsstaat nicht mehr in der Lage, für Ordnung zu sorgen.

          „Es darf auf keinem Platz und keiner Straße zu solchen Ausschreitungen kommen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier forderte: „Lassen wir uns nicht einschüchtern von pöbelnden und prügelnden Hooligans. Lassen wir nicht zu, dass unsere Städte zum Schauplatz von Hetzaktionen werden. Hass darf nirgendwo freie Bahn haben in unserem Land.“ Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bot Sachsens Polizei die Unterstützung des Bundes an – und was als Hilfestellung gedacht war, untermauerte zugleich den Eindruck eines überforderten Freistaates. Wohl wissend, welchen Eindruck die Fernsehbilder hinterlassen mussten, bat der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte (CDU), nicht ein ganzes Bundesland zu verdammen. „Niemand sollte aus der schnellen Empörung heraus über einem ganzen Bundesland und seinen Bürgern den Stab brechen. Der Freistaat Sachsen und alle, die sich dort für Recht, Ordnung und Offenheit einsetzen, haben unsere Unterstützung verdient und nicht unsere Belehrungen.“

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          Da war die Debatte also auf die Größe eines ganzen Bundeslandes angewachsen, weit entfernt von ihrem eigentlichen Anlass: dem Tod von Daniel H. am Sonntagmorgen. Vielleicht auch, weil H. in rechtsradikalen Kreisen nur bedingt zur Symbolfigur taugt. Denn bei der Messerstecherei von Chemnitz hatten nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer einen Migrationshintergrund.

          H. war Deutsch-Kubaner, seine bei der Tat ebenfalls verletzten Bekannten sind Russlanddeutsche. Auf seinem Facebookprofil hatte H. oft Sinnsprüche veröffentlicht, die eine friedliche Grundhaltung ausdrücken, Zitate von Bob Marley und Buddha. Er forderte seine Facebook-Freunde auf, die Dschihadisten des „Islamischen Staates“ nicht mit dem Islam im Allgemeinen gleichzusetzen. Er positionierte sich für die Legalisierung von Cannabis und gegen Rassismus. „Aus Erzählungen würde ich sagen, dass er vielleicht eher links gefühlt hat“, sagt Nico Köhler, Vorstandsmitglied der Chemnitzer AfD, dieser Zeitung. Auch den Mitgliedern des „III. Wegs“, bei denen es sich um Nationalsozialisten im ursprünglichen Sinne handelt, ist H.s Haltung bekannt. „Er war ja eher links gewesen“, sagt Matthias Fischer vom „III. Weg“ dieser Zeitung am Dienstag. Aber „das Entscheidende ist ja nicht, wer ums Leben kommt, sondern dass es möglich ist, dass man ums Leben kommt“. Um das Wohlergehen eines dunkelhäutigen Deutsch-Kubaners sind Rechtsextremisten nicht immer so besorgt. Dieses Mal passt es zur Agenda.

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          Zumindest für die Solidarisierung der Hooligans könnte es eine ganz untaktische Erklärung geben. H. war Fan des Chemnitzer FC. „Er war aus der Fanszene“, sagt AfD-Vorstand Köhler. Am Sonntag sei deshalb auch die Fanbeauftragte des Chemnitzer FC, die SPD-Stadtpolitikerin Peggy Schellenberg, am Tatort gewesen. Ein früherer Vertreter der Chemnitzer Ultra-Szene betonte gegenüber dieser Zeitung, dass H. selbst nie Mitglied der Hooligan-Szene gewesen sei. Er wird stattdessen als friedlicher Mensch beschrieben. Trotzdem könnte der Tod eines Fans die Empörung der ohnehin ausländerkritischen Hooligans zusätzlich angeheizt haben.

          Am Ende waren die Demonstranten eine Mischung aus ganz unterschiedlichen Gruppen. „Das war keine homogene Masse“, sagt etwa der Rechtsextremist Fischer – und macht sich keine „Hoffnung“, dass aus dem Protest in Chemnitz eine Revolution in seinem Sinne entstehen könnte. Auch der AfD-Vertreter Köhler spricht von einer großen Vielfalt, von einfachen Bürgern bis Hooligans. Dass Anhänger seiner Partei gemeinsam mit Neonazis marschierten, als Migranten angegriffen wurden, kommentiert Köhler so: „Man hat wahrscheinlich immer Leute dabei, die Gewalt nicht abgeneigt sind.“ Ein rhetorisches Achselzucken. Einem für Flüchtlinge gemachten Fernsehprogramm des WDR sagte Köhler hingegen, es gehe der AfD darum, Flüchtlinge zu schützen. „Die Menschen, die herkommen, (...), die hier arbeiten gehen, die hier ihre Familien haben, die müssen wir einfach schützen“. Zum Beispiel, sagte er, vor „Verallgemeinerung“.

          Außer Kontrolle? Die Innenstadt von Chemnitz am Montagabend

          Melange aus Trauer und Hass

          CHEMNITZ/FRANKFURT, 28. August. Der Kreis aus Kerzen und Blumen wird stündlich größer. Das getrocknete Blut ist längst nicht mehr zu sehen, die Spuren der Tat sind schon seit Stunden unter den Symbolen der Anteilnahme begraben. Mehrere Hundert Menschen müssen an diesem Tag schon hierher gekommen sein, haben Kerzen angezündet und Blumen niedergelegt im Gedenken an den 35 Jahre alten Daniel H., der in der Nacht zum Sonntag an dieser Stelle blutend zusammenbrach, nach einem Messerangriff nur wenige Hundert Meter vom Wahrzeichen der Stadt entfernt, dem sieben Meter hohen Karl-Marx-Monument.

          Etwas in Chemnitz hat sich verändert seit diesem Wochenende, seitdem bekannt wurde, dass zwei Migranten der Tat verdächtigt werden, ein 22 Jahre alter Syrer und ein 23 Jahre alter Iraker. Die Spannung, die über der Stadt liegt, spürt man auch am Dienstag noch am Tatort. Ein Mann von Mitte 40 bleibt etwas abseits des Kerzenmeers stehen. Es sei schon schlimm, sagt er. In manche Ecken der Stadt könne man abends nicht mehr gehen, seitdem die Bundesregierung vor bald drei Jahren die Flüchtlinge ins Land gelassen habe. Der Mann, Handwerker von Beruf, kommt selbst ursprünglich aus Usbekistan, aus einem Dorf keine 30 Kilometer von der Hauptstadt Taschkent entfernt. Doch er lebe nun seit 15 Jahren hier in Chemnitz, zahle Steuern, Deutschland sei auch sein Land inzwischen, und jene, die kürzlich erst gekommen sind, seien nicht nur Fremde, sondern allzu oft ein Problem.

          Die Melange aus Trauer und Wut zeigt sich auch in den Botschaften, welche die Chemnitzer am Tatort hinterlassen haben. Auf einem Zettel wird der Verstorbene in blauer Tinte gewürdigt als „cool“, „lustig“, „nett“ und „hilfsbereit“. Gleich daneben, mit rotem Filzstift, fest aufgedrückt, ist die Tonlage eine andere: „Liebe Presse, ihr wollt den Chemnitzern helfen? Dann gebt ihnen die Zeit zu trauern.“ Die Unterzeichnerin ist nach eigenem Bekunden eine „Wutbürgerin ohne rechten Hintergrund“.

          ae-269393

          Die Emotionen der Chemnitzer sind aber nicht nur ein Produkt der Tat selbst, sie sind auch geschürt worden. Schon wenige Stunden nach der Tat veröffentlichte das Internetportal „Tag24“ eine Meldung, laut der H. getötet wurde, als er eine Frau gegen sexuelle Belästigung verteidigte. Das war eine Falschmeldung. Die Polizei erklärte, es gebe „keinerlei Anhaltspunkte, dass eine Belästigung der Auseinandersetzung vorausging“. Da war das Gerücht schon im Umlauf, die Stimmung zusätzlich aufgeheizt. Nicht nur fühlten sich viele Deutsche in ihrer Angst bestätigt, dass Ausländer morden und das noch mit Messern. „Das Abschlachten geht immer weiter“, schrieb etwa die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel am Montag auf Facebook. Viele sahen auch das Vorurteil des Migranten bestätigt, der sich an deutschen Frauen sexuell vergehen will. Die Eskalation nahm ihren Lauf.

          Der AfD-Kreisverband Chemnitz veröffentlichte am Sonntag auf Facebook ein Foto der Blutlache und rief zu einer „Spontandemo“ um 15 Uhr am Tatort auf. Selbiges taten die rechtsradikalen Fußballhooligans von „Kaotic Chemnitz“, ihre Uhrzeit für das Treffen lautete 16:30 Uhr. Die AfD-Veranstaltung verlief friedlich, die der Hooligans nicht. Videos im Internet zeigen, wie Ausländer von Demonstranten angegriffen werden, insgesamt fünfzig Straftaten zählte die Polizei. Da war die Stimmung aber noch gar nicht auf ihrem Höhepunkt angelangt.

          ae-269325

          Am Montagabend folgte eine noch größere Mobilisierung. Die rechtspopulistische Bürgerbewegung „Pro Chemnitz“ rief zu einer Versammlung vor dem Karl-Marx-Denkmal nahe des Tatorts auf. Neben einfachen Bürgern, AfD-Vertretern, gewaltbereiten Hooligans, Pegida-Anhängern nahmen auch Mitglieder der rechtsextremistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ daran teil, insgesamt 6000 Menschen. Es wurden Parolen wie „Wir sind das Volk!“ und „Widerstand! – Widerstand!“ gerufen. Ein Mitarbeiter der SPD-Geschäftsstelle der Stadtratsfraktion sah, dass viele Demonstranten – den Nummernschildern ihrer Autos nach zu urteilen – nicht aus Chemnitz und Umgebung stammten. Eine Kolonne „durchtrainierter Männer“ sei aus Berlin angereist. Rund 1500 linke Gegendemonstranten bezogen ebenfalls Stellung im gegenüberliegenden Stadthallenpark. Mehrere Hundertschaften der Polizei bemühten sich, die gewaltbereiten Demonstranten auseinanderzuhalten – nicht immer mit Erfolg. Es kam zu Zusammenstößen; Flaschen und Pyrotechnik flogen durch die Luft. In Videos ist zu sehen, wie rechtsextreme Teilnehmer den Hitlergruß zeigen. Die Polizei musste zugeben, die Demonstration unterschätzt zu haben. Es waren nicht genügend Beamte im Einsatz, um Straftaten zu verhindern oder alle Straftäter festzunehmen. Bilder einer prügelnden Menge gingen durch die Republik. Als wäre der Rechtsstaat nicht mehr in der Lage, für Ordnung zu sorgen.

          „Es darf auf keinem Platz und keiner Straße zu solchen Ausschreitungen kommen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier forderte: „Lassen wir uns nicht einschüchtern von pöbelnden und prügelnden Hooligans. Lassen wir nicht zu, dass unsere Städte zum Schauplatz von Hetzaktionen werden. Hass darf nirgendwo freie Bahn haben in unserem Land.“ Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bot Sachsens Polizei die Unterstützung des Bundes an – und was als Hilfestellung gedacht war, untermauerte zugleich den Eindruck eines überforderten Freistaates. Wohl wissend, welchen Eindruck die Fernsehbilder hinterlassen mussten, bat der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte (CDU), nicht ein ganzes Bundesland zu verdammen. „Niemand sollte aus der schnellen Empörung heraus über einem ganzen Bundesland und seinen Bürgern den Stab brechen. Der Freistaat Sachsen und alle, die sich dort für Recht, Ordnung und Offenheit einsetzen, haben unsere Unterstützung verdient und nicht unsere Belehrungen.“

          ae-269321

          Da war die Debatte also auf die Größe eines ganzen Bundeslandes angewachsen, weit entfernt von ihrem eigentlichen Anlass: dem Tod von Daniel H. am Sonntagmorgen. Vielleicht auch, weil H. in rechtsradikalen Kreisen nur bedingt zur Symbolfigur taugt. Denn bei der Messerstecherei von Chemnitz hatten nicht nur die Täter, sondern auch die Opfer einen Migrationshintergrund.

          H. war Deutsch-Kubaner, seine bei der Tat ebenfalls verletzten Bekannten sind Russlanddeutsche. Auf seinem Facebookprofil hatte H. oft Sinnsprüche veröffentlicht, die eine friedliche Grundhaltung ausdrücken, Zitate von Bob Marley und Buddha. Er forderte seine Facebook-Freunde auf, die Dschihadisten des „Islamischen Staates“ nicht mit dem Islam im Allgemeinen gleichzusetzen. Er positionierte sich für die Legalisierung von Cannabis und gegen Rassismus. „Aus Erzählungen würde ich sagen, dass er vielleicht eher links gefühlt hat“, sagt Nico Köhler, Vorstandsmitglied der Chemnitzer AfD, dieser Zeitung. Auch den Mitgliedern des „III. Wegs“, bei denen es sich um Nationalsozialisten im ursprünglichen Sinne handelt, ist H.s Haltung bekannt. „Er war ja eher links gewesen“, sagt Matthias Fischer vom „III. Weg“ dieser Zeitung am Dienstag. Aber „das Entscheidende ist ja nicht, wer ums Leben kommt, sondern dass es möglich ist, dass man ums Leben kommt“. Um das Wohlergehen eines dunkelhäutigen Deutsch-Kubaners sind Rechtsextremisten nicht immer so besorgt. Dieses Mal passt es zur Agenda.

          ae-269395

          Zumindest für die Solidarisierung der Hooligans könnte es eine ganz untaktische Erklärung geben. H. war Fan des Chemnitzer FC. „Er war aus der Fanszene“, sagt AfD-Vorstand Köhler. Am Sonntag sei deshalb auch die Fanbeauftragte des Chemnitzer FC, die SPD-Stadtpolitikerin Peggy Schellenberg, am Tatort gewesen. Ein früherer Vertreter der Chemnitzer Ultra-Szene betonte gegenüber dieser Zeitung, dass H. selbst nie Mitglied der Hooligan-Szene gewesen sei. Er wird stattdessen als friedlicher Mensch beschrieben. Trotzdem könnte der Tod eines Fans die Empörung der ohnehin ausländerkritischen Hooligans zusätzlich angeheizt haben.

          Am Ende waren die Demonstranten eine Mischung aus ganz unterschiedlichen Gruppen. „Das war keine homogene Masse“, sagt etwa der Rechtsextremist Fischer – und macht sich keine „Hoffnung“, dass aus dem Protest in Chemnitz eine Revolution in seinem Sinne entstehen könnte. Auch der AfD-Vertreter Köhler spricht von einer großen Vielfalt, von einfachen Bürgern bis Hooligans. Dass Anhänger seiner Partei gemeinsam mit Neonazis marschierten, als Migranten angegriffen wurden, kommentiert Köhler so: „Man hat wahrscheinlich immer Leute dabei, die Gewalt nicht abgeneigt sind.“ Ein rhetorisches Achselzucken. Einem für Flüchtlinge gemachten Fernsehprogramm des WDR sagte Köhler hingegen, es gehe der AfD darum, Flüchtlinge zu schützen. „Die Menschen, die herkommen, (...), die hier arbeiten gehen, die hier ihre Familien haben, die müssen wir einfach schützen“. Zum Beispiel, sagte er, vor „Verallgemeinerung“.

          Aufatmen im Handelsstreit

          lid./magr./jpen. NEW YORK/FRANKFURT, 28. August. Für die deutsche Wirtschaft ist es die zweite positive Nachricht innerhalb weniger Wochen: Nachdem Donald Trump Ende Juli vorerst Abstand genommen hatte von seinem Plan, höhere Zölle auf Autos aus Europa zu verhängen, scheint nun auch der Streit um das Nordamerikanische Handelsabkommen (Nafta) glimpflich auszugehen. Am Montagabend haben sich Mexiko und die Vereinigten Staaten auf ein neues Abkommen geeinigt. Kanada, das dritte Nafta-Mitglied, gerät unter Zugzwang, der Einigung ebenfalls zuzustimmen – ansonsten drohen neue Zölle der Amerikaner.

          In Deutschland wurde die Einigung vorwiegend positiv aufgenommen. „Trump hat viele Steine ins Getriebe des Freihandels geworfen“, sagte der Kieler Handelsforscher Holger Görg der F.A.Z. Vor diesem Hintergrund sei die Einigung „ein Schritt in die richtige Richtung, der zeigt, dass man mit Trump auch Kompromisse finden kann“. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sprach davon, dass noch Unsicherheit herrsche, solange nicht auch Kanada zugestimmt habe.

          In der deutschen Autoindustrie, die von einem Handelskrieg im Nafta-Raum am stärksten betroffen wäre, atmete man auf. „Die Einigung zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko ist positiv. Barrierefreier Handel im bisherigen Nafta-Raum ist für deutsche Hersteller und Zulieferer entscheidend“, sagte der Präsident des Branchenverbandes VDA, Bernhard Mattes. Welche Auswirkungen die Einigung für die Autokonzerne und Zulieferer genau haben wird, zeichnete sich am Dienstag noch nicht ab. Beeinträchtigungen sind durchaus denkbar: Denn in der Vereinbarung ist festgelegt, dass der vorgeschriebene Anteil nordamerikanischer Komponenten in der Autoindustrie von 62,5 auf 75 Prozent steigt. Zudem sollen 40 bis 45 Prozent der Teile von Arbeitern hergestellt werden, die mindestens 16 Dollar in der Stunde verdienen. Der Durchschnittslohn in der mexikanischen Autoindustrie beträgt derzeit aber nach Angaben des staatlichen Instituts Inegi im Schnitt weniger als 8 Dollar in der Stunde, in der gesamten verarbeitenden Industrie des Landes sind es sogar nur 2,30 Dollar. Eine Erhöhung der Löhne würde also Hersteller treffen, die in Mexiko produzieren und von dort in die Vereinigten Staaten importieren. Ein Beispiel ist Audi, das den Geländewagen Q5 seit rund zwei Jahren in der mexikanischen Stadt San José Chiapa herstellen lässt. Hersteller wie BMW und Volkswagen verfügen dagegen über Werke sowohl in den Vereinigten Staaten wie auch in Mexiko oder bauen diese gerade auf, um von dort sowohl den Weltmarkt wie auch die bisherigen Nafta-Staaten zu beliefern. Da die Verhandlungsergebnisse bislang nicht im Detail veröffentlicht wurden, hielten sich die Konzerne mit Stellungnahmen zurück. Man werde das Abkommen sehr genau prüfen, hieß es von VW. Nach Angaben des VDA haben die deutschen Autohersteller zwischen Januar und Juli 353 000 Personenwagen in Mexiko produziert, 90 Prozent davon wurden exportiert. Wichtigstes Empfängerland seien die Vereinigten Staaten gewesen, in die rund die Hälfte der Exporte ging.

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          Die Anleger an der Börse hießen die Entwicklung gut, der Aktienkurs von Daimler stieg zeitweise um 1,6 Prozent, die Kurse der BMW- und VW-Anteile legten jeweils rund 2,4 Prozent zu. Positiv gewertet wurde zudem, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Trump in einem Telefonat für eine Entschärfung des schwelenden transatlantischen Handelsstreits aussprachen. Beide hätten erklärt, sie unterstützten Gespräche über den Abbau von Hindernissen für eine vertiefte Handelsbeziehung, teilte das Präsidialamt in Washington mit.

          Auch in der amerikanischen Industrie wurde das Abkommen mit Mexiko als ermutigend eingestuft. „Es ist zwingend erforderlich, dass eine trilaterale Übereinkunft unterzeichnet wird“, teilte der Industrieverband National Association of Manufacturers mit. Der Autoverband Alliance of Auto Manufacturers appellierte an die amerikanische und mexikanische Politik, umgehend Gespräche mit Kanada wiederaufzunehmen. Dies scheint auch zu geschehen, die kanadische Außenministerin Chrystia Freeland wollte am Dienstag nach Washington reisen. Trump war freilich bei der Bekanntgabe der Einigung mit Mexiko am Dienstag abermals auf Konfrontationskurs mit Kanada gegangen und drohte mit Einfuhrzöllen auf Autos. Damit würde er vor allem die amerikanische Autoindustrie treffen.

          Die amerikanische Autoindustrie leidet unter den Einfuhrzöllen, die Trump auf Stahl und Aluminium verhängt hat. Von diesen Zöllen sind neben der Europäischen Union auch Mexiko und Kanada betroffen, und es ist noch eine offene Frage, inwiefern sich daran in den laufenden Handelsgesprächen etwas ändert. Die positiven Signale aus Washington ändern indessen nichts daran, dass der Handelskonflikt die Attraktivität der Vereinigten Staaten für viele deutsche Unternehmen reduziert. Zwei Fünftel der hiesigen Firmen beurteilten die Vereinigten Staaten weniger günstig als vor Beginn des Streits, teilte die deutsch-amerikanische Handelskammer auf Grundlage einer Umfrage unter ihren Mitgliedsunternehmen.

          Aufatmen im Handelsstreit

          lid./magr./jpen. NEW YORK/FRANKFURT, 28. August. Für die deutsche Wirtschaft ist es die zweite positive Nachricht innerhalb weniger Wochen: Nachdem Donald Trump Ende Juli vorerst Abstand genommen hatte von seinem Plan, höhere Zölle auf Autos aus Europa zu verhängen, scheint nun auch der Streit um das Nordamerikanische Handelsabkommen (Nafta) glimpflich auszugehen. Am Montagabend haben sich Mexiko und die Vereinigten Staaten auf ein neues Abkommen geeinigt. Kanada, das dritte Nafta-Mitglied, gerät unter Zugzwang, der Einigung ebenfalls zuzustimmen – ansonsten drohen neue Zölle der Amerikaner.

          In Deutschland wurde die Einigung vorwiegend positiv aufgenommen. „Trump hat viele Steine ins Getriebe des Freihandels geworfen“, sagte der Kieler Handelsforscher Holger Görg der F.A.Z. Vor diesem Hintergrund sei die Einigung „ein Schritt in die richtige Richtung, der zeigt, dass man mit Trump auch Kompromisse finden kann“. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sprach davon, dass noch Unsicherheit herrsche, solange nicht auch Kanada zugestimmt habe.

          In der deutschen Autoindustrie, die von einem Handelskrieg im Nafta-Raum am stärksten betroffen wäre, atmete man auf. „Die Einigung zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko ist positiv. Barrierefreier Handel im bisherigen Nafta-Raum ist für deutsche Hersteller und Zulieferer entscheidend“, sagte der Präsident des Branchenverbandes VDA, Bernhard Mattes. Welche Auswirkungen die Einigung für die Autokonzerne und Zulieferer genau haben wird, zeichnete sich am Dienstag noch nicht ab. Beeinträchtigungen sind durchaus denkbar: Denn in der Vereinbarung ist festgelegt, dass der vorgeschriebene Anteil nordamerikanischer Komponenten in der Autoindustrie von 62,5 auf 75 Prozent steigt. Zudem sollen 40 bis 45 Prozent der Teile von Arbeitern hergestellt werden, die mindestens 16 Dollar in der Stunde verdienen. Der Durchschnittslohn in der mexikanischen Autoindustrie beträgt derzeit aber nach Angaben des staatlichen Instituts Inegi im Schnitt weniger als 8 Dollar in der Stunde, in der gesamten verarbeitenden Industrie des Landes sind es sogar nur 2,30 Dollar. Eine Erhöhung der Löhne würde also Hersteller treffen, die in Mexiko produzieren und von dort in die Vereinigten Staaten importieren. Ein Beispiel ist Audi, das den Geländewagen Q5 seit rund zwei Jahren in der mexikanischen Stadt San José Chiapa herstellen lässt. Hersteller wie BMW und Volkswagen verfügen dagegen über Werke sowohl in den Vereinigten Staaten wie auch in Mexiko oder bauen diese gerade auf, um von dort sowohl den Weltmarkt wie auch die bisherigen Nafta-Staaten zu beliefern. Da die Verhandlungsergebnisse bislang nicht im Detail veröffentlicht wurden, hielten sich die Konzerne mit Stellungnahmen zurück. Man werde das Abkommen sehr genau prüfen, hieß es von VW. Nach Angaben des VDA haben die deutschen Autohersteller zwischen Januar und Juli 353 000 Personenwagen in Mexiko produziert, 90 Prozent davon wurden exportiert. Wichtigstes Empfängerland seien die Vereinigten Staaten gewesen, in die rund die Hälfte der Exporte ging.

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          Die Anleger an der Börse hießen die Entwicklung gut, der Aktienkurs von Daimler stieg zeitweise um 1,6 Prozent, die Kurse der BMW- und VW-Anteile legten jeweils rund 2,4 Prozent zu. Positiv gewertet wurde zudem, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Trump in einem Telefonat für eine Entschärfung des schwelenden transatlantischen Handelsstreits aussprachen. Beide hätten erklärt, sie unterstützten Gespräche über den Abbau von Hindernissen für eine vertiefte Handelsbeziehung, teilte das Präsidialamt in Washington mit.

          Auch in der amerikanischen Industrie wurde das Abkommen mit Mexiko als ermutigend eingestuft. „Es ist zwingend erforderlich, dass eine trilaterale Übereinkunft unterzeichnet wird“, teilte der Industrieverband National Association of Manufacturers mit. Der Autoverband Alliance of Auto Manufacturers appellierte an die amerikanische und mexikanische Politik, umgehend Gespräche mit Kanada wiederaufzunehmen. Dies scheint auch zu geschehen, die kanadische Außenministerin Chrystia Freeland wollte am Dienstag nach Washington reisen. Trump war freilich bei der Bekanntgabe der Einigung mit Mexiko am Dienstag abermals auf Konfrontationskurs mit Kanada gegangen und drohte mit Einfuhrzöllen auf Autos. Damit würde er vor allem die amerikanische Autoindustrie treffen.

          Die amerikanische Autoindustrie leidet unter den Einfuhrzöllen, die Trump auf Stahl und Aluminium verhängt hat. Von diesen Zöllen sind neben der Europäischen Union auch Mexiko und Kanada betroffen, und es ist noch eine offene Frage, inwiefern sich daran in den laufenden Handelsgesprächen etwas ändert. Die positiven Signale aus Washington ändern indessen nichts daran, dass der Handelskonflikt die Attraktivität der Vereinigten Staaten für viele deutsche Unternehmen reduziert. Zwei Fünftel der hiesigen Firmen beurteilten die Vereinigten Staaten weniger günstig als vor Beginn des Streits, teilte die deutsch-amerikanische Handelskammer auf Grundlage einer Umfrage unter ihren Mitgliedsunternehmen.

          Der erste Mensch im Überall

          GARDONE RIVIERA, Ende August. Draußen regieren die Populisten. Drinnen, im Kinosaal des Dichters, hängt ein Kampfflugzeug, das einiges über die Welt da draußen erzählen kann. Es ist ein frühes Modell aus dem ersten Weltkrieg, ein Doppeldecker, die Flügel nicht dicker als Karton, der zweiflügelige Propeller aus Holz, die vielen Querstreben zwischen den Tragflächen wirken zerbrechlich, das Fahrwerk wie das eines Kinderwagens: Nach Krieg sieht das nicht aus, eher nach Bastelei und Leidenschaft. Aber es wurde im August 1918 weltberühmt.

          Man muss sich das vor Augen führen: Seit vier Jahren ist Krieg. Für Italien geht es um die Rückeroberung der nördlichen Regionen und die Vollendung ihres Risorgimento. Und der bekannteste Dichter des Landes steigt im August 1918 im Alter von 55 Jahren in einen Kampfbomber, um einen Flug von tausend Kilometern anzutreten. Geschwindigkeiten von bis zu 232 km/h, der eisige Wind der Höhe und heftige Unwetter erwarten ihn. Das Ziel: Wien. Zwanzig Minuten kreist er mit seinem Flieger bei Tageslicht über der Stadt, die österreichische Luftabwehr hält ihn und seine Begleitstaffel für eigene Flieger. Statt Bomben werfen sie 400 000 Flugblätter ab. „Wir sind einzig aus Freude am Wagemut gekommen“, steht dort in den Worten des Dichters und: „Das Dröhnen der jungen Flügel Italiens gleicht nicht der Totenglocke im Morgenhimmel. Von Sankt Stephan bis zum Graben ruft das Banner unserer Kühnheit: Hoch lebe Italien.“

          Länger als ein Jahr lang hatte D’Annunzio versucht, das Oberkommando von der PR-Aktion zu überzeugen. Aber erst nach der schweren Niederlage bei der Schlacht von Isonzo war die Moral der italienischen Soldaten so tief gesunken, dass die Generäle ihr zustimmten, trotz der realistischen Gefahr, dass der Dichter in österreichische Gefangenschaft geraten könnte. D’Annunzio ergriff mit seinem Flug die Chance, das, was er achtzehn Jahre zuvor in seinem Roman „Il Fuoco“ (Das Feuer) angekündigt hatte, Wirklichkeit werden zu lassen: zum Halbgott in Gestalt eines Dichters zu werden.

          Tags darauf schrieb die „Wiener Arbeiter-Zeitung“: „Die Dächer waren gerammelt voll und die Menge sammelte sich, um Flugblätter zu erhaschen, die stoßweise in kleinen Papierhüllen vom Himmel fielen.“ Auch die Londoner „Times“ jubelte: „Auch sie können nicht bestreiten, wie großartig und großmütig dies ist. Wovon Ariost gesungen hat – D’Annunzio hat es verwirklicht.“ Der Flug über Wien war eine Sternstunde des Populismus. D’Annunzio hatte früh verstanden, dass Worte und Taten erst dann ihre ganze Wirkung entfalten, wenn man daraus eine theatralische Geste macht. D’Annunzio hatte bis dahin viele Dramen geschrieben, die europaweit aufgeführt wurden; doch die Bühne, auf der er die größten Erfolge erzielte, war die Welt selbst.

          Der Doppeldecker vom Flug über Wien hängt heute im Kino des Vittoriale degli Italiani in Gardone Riviera am Gardasee. Dem Namen nach ist das Anwesen ein Denkmal für den Sieg im Ersten Weltkrieg. In Wahrheit ist es ein Schlüsselbau, der die Höhenflüge und Abgründe des vergangenen Jahrhunderts am Beispiel eines herausragenden Zeitgenossen zeigt.

          Als D’Annunzio das zunächst unscheinbare Landhaus 1921 für damals 300 000 Lire erwarb, war er der bekannteste Italiener seiner Epoche. Er hatte zu dieser Zeit zwölf Gedichtbände, sieben Romane, sechzehn Dramen und zehn Bücher mit Erzählungen, Fabeln und Journalen veröffentlicht. Sein Aufstieg war rasant. Mit siebzehn veröffentlichte er seinen ersten Gedichtband, „Primo vere“, und sorgte durch einen selbstverfassten Zeitungsartikel, der von seinem frühen Tod berichtete, dafür, dass die erste Auflage sofort vergriffen war.

          In Rom zählte er schnell zu den meistgelesenen Journalisten. Er berichtete über Mode, Literatur, Kunst, Antiquitäten und Gossip. 1888 zog er sich zurück und schrieb seinen ersten Roman „Il piacere“ (Lust), der bis heute zu den wichtigsten Werken der Literatur des „Fin de Siècle“ zählt. Mit zwanzig heiratete er die Herzogin Maria Hardouin, die daraufhin von ihrem Vater enterbt wurde. Er bekam mit ihr drei Kinder und blieb bis zu seinem Tod mit ihr verheiratet. Doch unterdessen hatte er unzählige Affären, lebte unter anderem in einer gut zehn Jahre andauernden Amour fou mit der bekanntesten Schauspielerin der Zeit, Eleonora Duse. 1910 floh er nach Paris, „ins Exil“, wie er es nannte, doch in Wahrheit floh er vor seinen Gläubigern. Obwohl er gut verdiente, gab er stets das Vielfache aus. In seinem Landhaus bei Florenz lebte er wie ein Popstar: Er besaß 39 Windhunde und acht Pferde sowie Kunstwerke im Wert von mehreren Millionen Lire. Bei seiner Ankunft in Rom am 12. Mai 1914 begleiteten ihn die Massen in einem Triumphzug. Vom Balkon seines Appartements forderte er die Regierung dazu auf, in den Krieg einzutreten. „Es ist nicht mehr die Zeit der Worte, sondern der Taten“, rief er in gebieterischem Ton. Während des Krieges, in dem er freiwillig trotz seines Alters mitkämpfte, verletzte er sich bei einem Aufklärungsflug und verlor vorübergehend sein Augenlicht; auf dem rechten Auge würde er blind bleiben, durchaus auch im übertragenen Sinne. Mit verbundenen Augen schrieb er das „Notturno“ (Nachtbuch). Es erzählt vom Verlust seines Kopiloten und seiner Mutter, vom Rausch und der Ernüchterung des Krieges. Fortan wurde D’Annunzio in Italien nur noch „Il Vate“, „der Seher“, genannt, in Anlehnung an die antike Vorstellung des Poeta vates.

          Das Ende des Krieges ließ ihn traumatisiert zurück, ohne Rausch und Todesgefahr konnte er nicht mehr schreiben. Also holte er sich den Kick künstlich zurück: Im Sommer 1919 nahm er das Angebot an, die Eroberung der Stadt Fiume anzuführen. „Die Würfel sind gefallen, morgen nehme ich Fiume mit den Waffen“, schrieb er in der Nacht vom 11. September 1919 an Mussolini. Es sollte der Höhe- und Schlusspunkt im biographischen Theater des Gabriele D’Annunzio werden.

          Die Stadt war Italien bei Kriegseintritt im Falle eines Sieges versprochen und dann im Versailler Vertrag doch versagt worden. D’Annunzio fuhr mit seinem Fiat Tipo 4 – auch er befindet sich heute im Vittoriale – an der Spitze von circa tausend „Arditi“. Als der General der internationalen Verbände sie aufhalten wollte, warf D’Annunzio sein eigenes Leben in die Waagschale. Daraufhin ließ dieser passieren.

          Sechzehn Monate lang regierte D’Annunzio die Stadt im Ausnahmezustand. Mit begeisternden Balkonreden nährte er die Hoffnung, dass der „heilige Eintritt“ nach Fiume auch auf Italien ausstrahlen, vielleicht sogar ihn selbst an die Spitze des Landes katapultieren würde. Und auch wenn er politisch schnell ins Abseits geriet, in der Stadt bald Nahrungsmittel und medizinische Versorgung knapp wurden, tat dies der Feierstimmung keinen Abbruch. Die Libertins Europas kamen nach Fiume. Orgien, Drogenkonsum, Nudismus waren an der Tagesordnung, Waffen wurden mit Blumen dekoriert, Blüten in Gewehrläufe gesteckt.

          Man kann das rückblickend durchaus als Hippietum avant la lettre betrachten, mit D’Annunzio als Guru, der das Warten auf die Erlösung durch einen kollektiven Rausch überbrückte. Seine Geliebte, die Pianistin Luisa Baccara, gab Konzerte für das Volk, sein Aktionssekretär Guido Keller spazierte nackt mit einem dressierten Adler auf der Schulter durch die Straßen und warf über dem italienischen Parlament zur Schmähung eine Kloschüssel aus einem Flugzeug ab. Die Verfassung der „Reggenza Italiana del Carnaro“, von D’Annunzio und dem Sozialisten Alceste de Ambris aufgesetzt, war eine der avantgardistischsten der Geschichte: Frauen durften wählen und kandidieren, Drogenkonsum und Homosexualität standen explizit nicht unter Strafe, jedem Bürger wurden eine freie medizinische Versorgung und ein Grundeinkommen garantiert.

          Das Fest in Fiume endete, wie jedes gute Fest, mit einem Knall und einem Kater. Am 25. Dezember 1920, dem „natale di sangue“, der „Blutweihnacht“, schoss die italienische Marine auf ihre eigenen Landsleute. D’Annunzio war geschlagen, zwei Jahre später würde Mussolini beim Marsch auf Rom dessen Schlachtrufe und Balkonreden imitieren – allerdings mit ganz anderen, nunmehr radikal machtpolitischen Zielen. D’Annunzio jedoch ließ seine Niederlage nicht los, er zog sich zurück und begann mit dem Bau des Vittoriale, um sicherzustellen, dass die Welt sich an ihn als an den erinnere, der er glaubte, gewesen zu sein: der erste nietzscheanische Übermensch. Die letzten achtzehn Jahre bis zu seinem Tod verbrachte er mit der Ausgestaltung des Gebäudes.

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          „Dieses Haus zu betreten ist gleichbedeutend mit einer Zeitreise in die Vergangenheit“, erklärt Giordano Bruno Guerri. Er ist Direktor des Vittoriale und der wichtigste Biograph D’Annunzios. Zudem hat er eine überraschende Ähnlichkeit mit dem Dichter: kahler Kopf und braune Augen, die trüb sind und doch immer wieder aufblitzen. Nur der Schnauzer des Dichters war raffinierter. Als sich Guerri etwas mühsam erhebt, kommt die Putzfrau herein. Erschrocken entschuldigt sie sich für die Störung. Für einen Augenblick ruft die Szene etwas vom späten, einsamen Leben des Dichters in seiner Enklave hervor. Im Apothekenzimmer des Hauses steht die Tür zum Medizinschrank noch offen, die Auswahl der Mittel ist groß. In seinen letzten Jahren hatte D’Annunzio alle Zähne verloren, sein Gesicht war eingefallen, Magen und Nieren machten ihm zu schaffen. Seit den Zeiten von Fiume war Kokain sein Allheilmittel. Auf dem Tisch vor dem Schrank liegt die Brille, die er trug, als er nur Wochen vor seinem 75. Geburtstag einem Gehirngerinnsel erlag.

          Als Besucher des Vittoriale betritt man zuerst den Garten. Die meisten steuern direkt auf das Monumentalste zu: Schon von weitem sieht man das Kriegsschiff „Puglia“, das fitzcarraldoesk über den Hang ragt, den Bug und die Kanonen nach Südost, auf Dalmatien gerichtet. Zerteilt und auf zwanzig Waggons geladen, wurde es hierher transportiert. Ebenso begehrtes Motiv ist das Freilichttheater mit Blick über den Gardasee, wo heute Musiker wie The National und Ludovico Einaudi auftreten und nun ein großes blaues Pferd mit zum Panorama gehört. Die neu hinzugefügten Kunstwerke bleiben Fremdkörper, aber passen doch zum Gesamtkonzept des Vittoriale. Denn wie die Persönlichkeit seines Bauherrn zeichnet es sich durch eine Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen aus: Ein Kriegsschiff liegt unweit eines Aphrodite-Brunnens, Martialisches und Liebliches, Monumentales und Verspieltes – alles steht mit allem in Beziehung, ohne eine erkennbare Ordnung zu bilden. Insofern erzählt das Vittoriale ebenso wie D’Annunzios Werk immer zwei Geschichten: Die eine feiert die Zeit und markiert eine glühende Zeitgenossenschaft; die andere hinterfragt alles Gegenwärtige, sucht Halt in der Vergangenheit und findet doch nichts als einen Lagerraum voller Requisiten.

          Der Besucher des Vittoriale ist überwältigter Zuschauer und melancholischer Bühnenarbeiter zugleich: Hier hat er das Gefühl, an der Illusion mitzuarbeiten; dort muss er erkennen, dass es doch nur um Stricke geht, die ein alter Puppenspieler aus der Hand gleiten lässt. Man kann sich dieses Vittoriale nur vergegenwärtigen, wenn man es als modernes Kunstwerk versteht, als Versuch, aus einer Unzahl von Objekten einen Zusammenhang zu schaffen und daran zu scheitern.

          Draußen vor den Mauern hat heute rabiate Ordnungsgewalt wieder Konjunktur, es regieren wieder die Populisten. Drinnen kann man lernen, was das Wort einmal ursprünglich bedeutet hat D’Annunzio wusste, wovon er sprach. In Fiume war das Symbol auf seinen Fahnen eine Schlange, die sich in den Schwanz beißt, mit dem Spruch: „Ardisco, non ordisco“: „Ich herrsche nicht, ich glühe.“ TOM MÜLLER

          Der Autor ist Romanist und Tropen-Verlagsleiter.

          Wir sind einzig aus Freude am Wagemut gekommen: Gabriele D’Annunzio (links) und Kapitän Natale Palli während ihres Flugs über Wien.  

          Der erste Mensch im Überall

          GARDONE RIVIERA, Ende August. Draußen regieren die Populisten. Drinnen, im Kinosaal des Dichters, hängt ein Kampfflugzeug, das einiges über die Welt da draußen erzählen kann. Es ist ein frühes Modell aus dem ersten Weltkrieg, ein Doppeldecker, die Flügel nicht dicker als Karton, der zweiflügelige Propeller aus Holz, die vielen Querstreben zwischen den Tragflächen wirken zerbrechlich, das Fahrwerk wie das eines Kinderwagens: Nach Krieg sieht das nicht aus, eher nach Bastelei und Leidenschaft. Aber es wurde im August 1918 weltberühmt.

          Man muss sich das vor Augen führen: Seit vier Jahren ist Krieg. Für Italien geht es um die Rückeroberung der nördlichen Regionen und die Vollendung ihres Risorgimento. Und der bekannteste Dichter des Landes steigt im August 1918 im Alter von 55 Jahren in einen Kampfbomber, um einen Flug von tausend Kilometern anzutreten. Geschwindigkeiten von bis zu 232 km/h, der eisige Wind der Höhe und heftige Unwetter erwarten ihn. Das Ziel: Wien. Zwanzig Minuten kreist er mit seinem Flieger bei Tageslicht über der Stadt, die österreichische Luftabwehr hält ihn und seine Begleitstaffel für eigene Flieger. Statt Bomben werfen sie 400 000 Flugblätter ab. „Wir sind einzig aus Freude am Wagemut gekommen“, steht dort in den Worten des Dichters und: „Das Dröhnen der jungen Flügel Italiens gleicht nicht der Totenglocke im Morgenhimmel. Von Sankt Stephan bis zum Graben ruft das Banner unserer Kühnheit: Hoch lebe Italien.“

          Länger als ein Jahr lang hatte D’Annunzio versucht, das Oberkommando von der PR-Aktion zu überzeugen. Aber erst nach der schweren Niederlage bei der Schlacht von Isonzo war die Moral der italienischen Soldaten so tief gesunken, dass die Generäle ihr zustimmten, trotz der realistischen Gefahr, dass der Dichter in österreichische Gefangenschaft geraten könnte. D’Annunzio ergriff mit seinem Flug die Chance, das, was er achtzehn Jahre zuvor in seinem Roman „Il Fuoco“ (Das Feuer) angekündigt hatte, Wirklichkeit werden zu lassen: zum Halbgott in Gestalt eines Dichters zu werden.

          Tags darauf schrieb die „Wiener Arbeiter-Zeitung“: „Die Dächer waren gerammelt voll und die Menge sammelte sich, um Flugblätter zu erhaschen, die stoßweise in kleinen Papierhüllen vom Himmel fielen.“ Auch die Londoner „Times“ jubelte: „Auch sie können nicht bestreiten, wie großartig und großmütig dies ist. Wovon Ariost gesungen hat – D’Annunzio hat es verwirklicht.“ Der Flug über Wien war eine Sternstunde des Populismus. D’Annunzio hatte früh verstanden, dass Worte und Taten erst dann ihre ganze Wirkung entfalten, wenn man daraus eine theatralische Geste macht. D’Annunzio hatte bis dahin viele Dramen geschrieben, die europaweit aufgeführt wurden; doch die Bühne, auf der er die größten Erfolge erzielte, war die Welt selbst.

          Der Doppeldecker vom Flug über Wien hängt heute im Kino des Vittoriale degli Italiani in Gardone Riviera am Gardasee. Dem Namen nach ist das Anwesen ein Denkmal für den Sieg im Ersten Weltkrieg. In Wahrheit ist es ein Schlüsselbau, der die Höhenflüge und Abgründe des vergangenen Jahrhunderts am Beispiel eines herausragenden Zeitgenossen zeigt.

          Als D’Annunzio das zunächst unscheinbare Landhaus 1921 für damals 300 000 Lire erwarb, war er der bekannteste Italiener seiner Epoche. Er hatte zu dieser Zeit zwölf Gedichtbände, sieben Romane, sechzehn Dramen und zehn Bücher mit Erzählungen, Fabeln und Journalen veröffentlicht. Sein Aufstieg war rasant. Mit siebzehn veröffentlichte er seinen ersten Gedichtband, „Primo vere“, und sorgte durch einen selbstverfassten Zeitungsartikel, der von seinem frühen Tod berichtete, dafür, dass die erste Auflage sofort vergriffen war.

          In Rom zählte er schnell zu den meistgelesenen Journalisten. Er berichtete über Mode, Literatur, Kunst, Antiquitäten und Gossip. 1888 zog er sich zurück und schrieb seinen ersten Roman „Il piacere“ (Lust), der bis heute zu den wichtigsten Werken der Literatur des „Fin de Siècle“ zählt. Mit zwanzig heiratete er die Herzogin Maria Hardouin, die daraufhin von ihrem Vater enterbt wurde. Er bekam mit ihr drei Kinder und blieb bis zu seinem Tod mit ihr verheiratet. Doch unterdessen hatte er unzählige Affären, lebte unter anderem in einer gut zehn Jahre andauernden Amour fou mit der bekanntesten Schauspielerin der Zeit, Eleonora Duse. 1910 floh er nach Paris, „ins Exil“, wie er es nannte, doch in Wahrheit floh er vor seinen Gläubigern. Obwohl er gut verdiente, gab er stets das Vielfache aus. In seinem Landhaus bei Florenz lebte er wie ein Popstar: Er besaß 39 Windhunde und acht Pferde sowie Kunstwerke im Wert von mehreren Millionen Lire. Bei seiner Ankunft in Rom am 12. Mai 1914 begleiteten ihn die Massen in einem Triumphzug. Vom Balkon seines Appartements forderte er die Regierung dazu auf, in den Krieg einzutreten. „Es ist nicht mehr die Zeit der Worte, sondern der Taten“, rief er in gebieterischem Ton. Während des Krieges, in dem er freiwillig trotz seines Alters mitkämpfte, verletzte er sich bei einem Aufklärungsflug und verlor vorübergehend sein Augenlicht; auf dem rechten Auge würde er blind bleiben, durchaus auch im übertragenen Sinne. Mit verbundenen Augen schrieb er das „Notturno“ (Nachtbuch). Es erzählt vom Verlust seines Kopiloten und seiner Mutter, vom Rausch und der Ernüchterung des Krieges. Fortan wurde D’Annunzio in Italien nur noch „Il Vate“, „der Seher“, genannt, in Anlehnung an die antike Vorstellung des Poeta vates.

          Das Ende des Krieges ließ ihn traumatisiert zurück, ohne Rausch und Todesgefahr konnte er nicht mehr schreiben. Also holte er sich den Kick künstlich zurück: Im Sommer 1919 nahm er das Angebot an, die Eroberung der Stadt Fiume anzuführen. „Die Würfel sind gefallen, morgen nehme ich Fiume mit den Waffen“, schrieb er in der Nacht vom 11. September 1919 an Mussolini. Es sollte der Höhe- und Schlusspunkt im biographischen Theater des Gabriele D’Annunzio werden.

          Die Stadt war Italien bei Kriegseintritt im Falle eines Sieges versprochen und dann im Versailler Vertrag doch versagt worden. D’Annunzio fuhr mit seinem Fiat Tipo 4 – auch er befindet sich heute im Vittoriale – an der Spitze von circa tausend „Arditi“. Als der General der internationalen Verbände sie aufhalten wollte, warf D’Annunzio sein eigenes Leben in die Waagschale. Daraufhin ließ dieser passieren.

          Sechzehn Monate lang regierte D’Annunzio die Stadt im Ausnahmezustand. Mit begeisternden Balkonreden nährte er die Hoffnung, dass der „heilige Eintritt“ nach Fiume auch auf Italien ausstrahlen, vielleicht sogar ihn selbst an die Spitze des Landes katapultieren würde. Und auch wenn er politisch schnell ins Abseits geriet, in der Stadt bald Nahrungsmittel und medizinische Versorgung knapp wurden, tat dies der Feierstimmung keinen Abbruch. Die Libertins Europas kamen nach Fiume. Orgien, Drogenkonsum, Nudismus waren an der Tagesordnung, Waffen wurden mit Blumen dekoriert, Blüten in Gewehrläufe gesteckt.

          Man kann das rückblickend durchaus als Hippietum avant la lettre betrachten, mit D’Annunzio als Guru, der das Warten auf die Erlösung durch einen kollektiven Rausch überbrückte. Seine Geliebte, die Pianistin Luisa Baccara, gab Konzerte für das Volk, sein Aktionssekretär Guido Keller spazierte nackt mit einem dressierten Adler auf der Schulter durch die Straßen und warf über dem italienischen Parlament zur Schmähung eine Kloschüssel aus einem Flugzeug ab. Die Verfassung der „Reggenza Italiana del Carnaro“, von D’Annunzio und dem Sozialisten Alceste de Ambris aufgesetzt, war eine der avantgardistischsten der Geschichte: Frauen durften wählen und kandidieren, Drogenkonsum und Homosexualität standen explizit nicht unter Strafe, jedem Bürger wurden eine freie medizinische Versorgung und ein Grundeinkommen garantiert.

          Das Fest in Fiume endete, wie jedes gute Fest, mit einem Knall und einem Kater. Am 25. Dezember 1920, dem „natale di sangue“, der „Blutweihnacht“, schoss die italienische Marine auf ihre eigenen Landsleute. D’Annunzio war geschlagen, zwei Jahre später würde Mussolini beim Marsch auf Rom dessen Schlachtrufe und Balkonreden imitieren – allerdings mit ganz anderen, nunmehr radikal machtpolitischen Zielen. D’Annunzio jedoch ließ seine Niederlage nicht los, er zog sich zurück und begann mit dem Bau des Vittoriale, um sicherzustellen, dass die Welt sich an ihn als an den erinnere, der er glaubte, gewesen zu sein: der erste nietzscheanische Übermensch. Die letzten achtzehn Jahre bis zu seinem Tod verbrachte er mit der Ausgestaltung des Gebäudes.

          ae-269059

          „Dieses Haus zu betreten ist gleichbedeutend mit einer Zeitreise in die Vergangenheit“, erklärt Giordano Bruno Guerri. Er ist Direktor des Vittoriale und der wichtigste Biograph D’Annunzios. Zudem hat er eine überraschende Ähnlichkeit mit dem Dichter: kahler Kopf und braune Augen, die trüb sind und doch immer wieder aufblitzen. Nur der Schnauzer des Dichters war raffinierter. Als sich Guerri etwas mühsam erhebt, kommt die Putzfrau herein. Erschrocken entschuldigt sie sich für die Störung. Für einen Augenblick ruft die Szene etwas vom späten, einsamen Leben des Dichters in seiner Enklave hervor. Im Apothekenzimmer des Hauses steht die Tür zum Medizinschrank noch offen, die Auswahl der Mittel ist groß. In seinen letzten Jahren hatte D’Annunzio alle Zähne verloren, sein Gesicht war eingefallen, Magen und Nieren machten ihm zu schaffen. Seit den Zeiten von Fiume war Kokain sein Allheilmittel. Auf dem Tisch vor dem Schrank liegt die Brille, die er trug, als er nur Wochen vor seinem 75. Geburtstag einem Gehirngerinnsel erlag.

          Als Besucher des Vittoriale betritt man zuerst den Garten. Die meisten steuern direkt auf das Monumentalste zu: Schon von weitem sieht man das Kriegsschiff „Puglia“, das fitzcarraldoesk über den Hang ragt, den Bug und die Kanonen nach Südost, auf Dalmatien gerichtet. Zerteilt und auf zwanzig Waggons geladen, wurde es hierher transportiert. Ebenso begehrtes Motiv ist das Freilichttheater mit Blick über den Gardasee, wo heute Musiker wie The National und Ludovico Einaudi auftreten und nun ein großes blaues Pferd mit zum Panorama gehört. Die neu hinzugefügten Kunstwerke bleiben Fremdkörper, aber passen doch zum Gesamtkonzept des Vittoriale. Denn wie die Persönlichkeit seines Bauherrn zeichnet es sich durch eine Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen aus: Ein Kriegsschiff liegt unweit eines Aphrodite-Brunnens, Martialisches und Liebliches, Monumentales und Verspieltes – alles steht mit allem in Beziehung, ohne eine erkennbare Ordnung zu bilden. Insofern erzählt das Vittoriale ebenso wie D’Annunzios Werk immer zwei Geschichten: Die eine feiert die Zeit und markiert eine glühende Zeitgenossenschaft; die andere hinterfragt alles Gegenwärtige, sucht Halt in der Vergangenheit und findet doch nichts als einen Lagerraum voller Requisiten.

          Der Besucher des Vittoriale ist überwältigter Zuschauer und melancholischer Bühnenarbeiter zugleich: Hier hat er das Gefühl, an der Illusion mitzuarbeiten; dort muss er erkennen, dass es doch nur um Stricke geht, die ein alter Puppenspieler aus der Hand gleiten lässt. Man kann sich dieses Vittoriale nur vergegenwärtigen, wenn man es als modernes Kunstwerk versteht, als Versuch, aus einer Unzahl von Objekten einen Zusammenhang zu schaffen und daran zu scheitern.

          Draußen vor den Mauern hat heute rabiate Ordnungsgewalt wieder Konjunktur, es regieren wieder die Populisten. Drinnen kann man lernen, was das Wort einmal ursprünglich bedeutet hat D’Annunzio wusste, wovon er sprach. In Fiume war das Symbol auf seinen Fahnen eine Schlange, die sich in den Schwanz beißt, mit dem Spruch: „Ardisco, non ordisco“: „Ich herrsche nicht, ich glühe.“ TOM MÜLLER

          Der Autor ist Romanist und Tropen-Verlagsleiter.

          Neustart?

          In dieser Woche öffnete sich auch für Joachim Löw noch einmal ein Fenster in die Vergangenheit. Rio, 2014, diese magische Nacht, der Goldregen im Maracanã, das alles dürfte dem Bundestrainer noch einmal vor dem geistigen Auge vorübergeschwebt sein. Schließlich war Bastian Schweinsteiger, der sich am Dienstagabend vom Münchner Publikum verabschiedete, derjenige, der diesen Sieg verkörperte wie kein anderer. Die Bilder von Löw und dem geschundenen Schweinsteiger, diese innige Verbundenheit zweier Männer in einem einzigartigen Moment, sind vielleicht sogar mehr deutsche Fußball-Ikonographie als jene von Mario Götzes Siegtor im Finale gegen Argentinien. Schweinsteiger, der nach Amerika ausgewanderte Weltmeister, und Löw, das war und ist eine besondere deutsche Fußballbeziehung, und so wird es dem Bundestrainer besonders gut getan haben, auch aus Schweinsteigers Mund noch einmal zu hören, was viele zuletzt gesagt haben: dass er der Richtige ist für den Neuanfang mit der Nationalmannschaft.

          Wenn man allerdings so unromantisch ist, ein anderes Fenster in die Vergangenheit zu öffnen, das zur WM nach Russland, dann kann man schon staunen, was seither in Fußball-Deutschland geschieht. An diesem Mittwoch um zwölf Uhr im Medienraum der Münchner Allianz-Arena wird Löw nicht nur das Aufgebot für das Duell mit dem neuen Weltmeister Frankreich am 6. September bekanntgeben, er wird dann auch, nach mehr als achtwöchigem öffentlichen Schweigen, gemeinsam mit Teammanager Oliver Bierhoff die Ergebnisse seiner Analyse des WM-Scheiterns vortragen. Selten ist der Auftritt eines Bundestrainers mit größerer Spannung erwartet worden. Und eine der spannendsten Fragen dabei wird sein, welchen Raum er seinem eigenen Anteil am Scheitern einräumt. Welche Schlüsse er daraus für die Zukunft zieht.

          Aus den ersten beiden Runden von Löws Goodwill-Tour in der vergangenen Woche, zuerst bei der Deutschen Fußball Liga (DFL), dann vor dem Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), ist durchgedrungen, dass er selbstkritisch gewesen sei und auch eigene Fehler klar angesprochen habe. Erstaunlich ist es trotzdem, wie einmütig sich der deutsche Fußball hinter Löw versammelt hat. Erstaunlich zum einen, weil die Liste der Versäumnisse und Fehleinschätzungen so lang ist, dass man sich schwer beides vorstellen kann: dass Löw sie alle benannt hat und trotzdem das volle Vertrauen ausgesprochen bekam. Zum anderen, weil in der Fußballszene schon auch die Auffassung zu hören ist, dass es mehr brauchen wird als ein paar personelle Retuschen am Kader, Veränderungen im Trainer- und Betreuerteam oder eine auf die Höhe der Zeit gebrachte Spielidee, um „die Nationalmannschaft und die Entwicklung des deutschen Fußballs wieder auf Weltniveau“ zu bringen, wie es nach dem Gipfeltreffen bei der DFL hieß. Und das betrifft nicht nur die mittel- und langfristige Neuausrichtung der Nachwuchsausbildung, von der danach so viel die Rede war. Es wird dafür auch einen anderen Bundestrainer brauchen. Einen anderen jedenfalls, als Löw das in den Jahren seit dem WM-Gewinn war. Einen, der die Dinge entschlossen, geerdet und frei von altem Ballast anpackt.

          Das ist die große Frage, die an diesem Mittwoch in München über allem stehen wird: ob Löw das überhaupt sein kann. Ob er nicht nur in die Rolle des Erneuerers schlüpfen wird, weil sie jetzt von ihm verlangt wird, sondern wieder etwas völlig anderes verkörpern kann als in den weitgehend verlorenen vier Jahren seit Rio. So wie nach dem Halbfinal-Aus 2012, infolge dessen er einen pragmatischeren Weg einschlug, der letztlich ans große Ziel führte, auch wenn ihm dabei günstige Umstände zu Hilfe kamen, allen voran eine Mannschaft, die noch hungrig war – und in sich einig. Oder, auf andere Art, beim Confed Cup im Vor-WM-Sommer, bei dem er unter Beweis stellte, was in ihm als Trainer steckt. Es war allerdings auch ein Turnier, bei dem nur eine Seite Löws ausgeleuchtet wurde. Bei dem er seine Stärken ausspielen konnten, seine Schwächen aber nicht ins Gewicht fielen. Beim Confed Cup war Löw als Entwickler gefragt und nicht als Krisen- und Konfliktmanager, er konnte Leichtigkeit nicht nur zur Schau stellen, sondern auch leben. Und er hatte keine Gegner, die sich präzise darauf vorbereitet hatten, ihn und seine Weltmeister-Mannschaft vom hohen Ross herunterzuholen.

          Dann war Weltmeisterschaft. Und in diesem Sommer 2018 ist praktisch nichts von dem aufgegangen, was Löw sich für die Mission Titelverteidigung vorgestellt hatte. Das Scheitern war auch ein Trainerscheitern, und das gleich auf drei Ebenen.

          Im Kern waren es sportliche Fehleinschätzungen, die zu einem Auftritt geführt haben, der eher an eine „Traditionself“ („Spiegel“) und „Legenden-Spiele“ („Kicker“) als an internationalen Spitzenfußball erinnerte. Dabei war es vor allem Löws Urvertrauen in seine Weltmeister, das ihn offenbar blind machte dafür, wie sich individuelle Defizite in physischer und mentaler Spritzigkeit bedrohlich summierten. So dass das deutsche Spielsystem am Ende wie ein verlangsamtes Betriebssystem wirkte. Eine Mannschaft, die in einem Jahr um drei gealtert schien. Manche Daten, heißt es, passen dazu. Umschaltspiel? Defensive Kompaktheit? Offensive Lösungsmöglichkeiten? Waren in Russland nicht oder viel zu wenig zu sehen, und es ist zu hören, dass es schon im Trainingslager dafür an der nötigen Verbindlichkeit des Trainerteams fehlte.

          Hinzu kam allem Anschein nach Löws Unvermögen, atmosphärische Strömungen und Störungen richtig zu bewerten und ihnen rechtzeitig und entschlossen entgegenzuwirken. Es wird an diesem Mittwoch interessant zu erfahren sein, was Löw zur angeblichen Spaltung des Teams in „Kanaken“ oder „Kartoffeln“ sagt, wie es gerade im „Spiegel“ hieß. Oder zum Unmut der jungen Spieler über den Bonus der Weltmeister. Auch was das angeht, braute sich nicht erst in der Ödnis von Watutinki etwas zusammen, sondern auch vorher schon, im Trainingslager im idyllischen Eppan.

          Als verheerend schließlich erwies sich Löws Versuch, die Erdogan-Affäre sportlich auszublenden und inhaltlich an andere Instanzen zu delegieren: Oliver Bierhoff und Reinhard Grindel. Nicht etwa, weil sich die Teamkollegen großartig an den Aufnahmen Mesut Özils und Ilkay Gündogans mit dem türkischen Staatschef gestört hätten, ein großes Thema war das in der Mannschaft wohl tatsächlich nicht. Aber wegen der Sprengkraft, die Özils Sonderrolle entwickelte, dessen gesammeltes Schweigen Löw auch dann noch duldete, als die Affäre öffentlich aus dem Ruder lief und auch wegen der Pfiffe zu einer Belastung wurden. Der Schlüssel zu einer besseren, dann allerdings mit Schmerzen verbundenen Lösung lag bei Löw. Er rührte ihn nicht an.

          So liefen am Ende diverse Konfliktlinien durch ein sportlich ohnehin schon in Teilen lahmgelegtes Team, und Löw hatte sämtliche Gelegenheiten verpasst, dagegen etwas zu unternehmen. Die letzte schien er in Russland zunächst sogar zu ergreifen: mit seinen personellen Veränderungen nach der Auftaktniederlage gegen Mexiko. Doch nach Toni Kroos’ Siegtor gegen Schweden, das einerseits ein Geschenk des Himmels war, andererseits aber auch etwas, das sich die verjüngte Mannschaft wirklich verdient hatte, verließ ihn der Mut schon wieder. Gegen Südkorea spielte sein Team wie von allen guten Geistern verlassen.

          Löws drittes Problem in Russland war dann noch ein persönliches, das aber auch etwas weit darüber hinaus verriet: seine Außendarstellung, die Selbstsicherheit demonstrieren sollte – lässig am Strand von Sotschi –, stattdessen aber einen Eindruck verstärkte, den auch Beobachter innerhalb des DFB schon länger hatten. Den eines entrückten Bundestrainers, der sein Ding machte und sich manchen Mühen und mitunter auch Pflichten des Alltags entzog. Aus dem akribischen Taktikexperten, als der er 2006 aus Jürgen Klinsmanns Schatten getreten war, wurde mit dem Erfolg von Rio der „Laissez-faire-Löw“, wie der „Kicker“ in seiner detailreichen Analyse des russischen Fiaskos schrieb. Der es im Training nicht mehr so genau nahm. Der nicht die Mühe aufbrachte, einen nicht ganz pflegeleichten Spieler wie Leroy Sané in die Spur zu bringen. Der dann im Auftaktspiel gegen Mexiko rat- und tatenlos zusah, wie seine Mannschaft nach dem immergleichen Prinzip ausgekontert wurde.

          Wenn Löw jetzt auch aus dem Kreis der Spieler Unterstützung erfährt, dann hat das gewiss auch Gründe, die über deren Eigeninteresse an der Fortsetzung ihrer Nationalmannschaftskarriere hinausgehen. Bei alledem ist Löw ein Trainer, der seinen Job mit viel Empathie ausübt, mit dem die meisten Spieler gern zusammenarbeiten. Kurz vor der WM, im Trainingslager in Eppan, schwärmten die Führungsspieler Kroos, Müller und Khedira regelrecht von Löw und dessen kooperativer Art. Khedira brachte es so auf den Punkt: „Er vertraut Spielern zu hundert Prozent, das bekommt er auch zurück.“ Und so ist die Geschichte des Scheiterns in Russland auch eine des enttäuschten Vertrauens. Löw selbst hatte nach dem Mexiko-Spiel von einer „gewissen Überheblichkeit“ gesprochen. Aber ihm fehlten die Mittel, dagegen anzukämpfen.

          Wie wird es jetzt, mit ihm, weitergehen? Zum einen muss Löw, um glaubwürdig zu bleiben, auch Entscheidungen treffen, die weh tun. Sein Kader für das Frankreich-Spiel wird darüber erste Aufschlüsse geben. Zum anderen sind die Zeiten, in denen der Bundestrainer ohne Kontrolle oder Korrektiv schalten und walten konnte, vorbei. Die Liga hat schon deutlich gemacht, dass sie einen engeren und kontinuierlichen Austausch erwartet, und auch beim DFB wird man ihm genauer als bisher auf die Finger schauen. Eine Rückkehr von Hansi Flick, dem bewährten Partner an seiner Seite, ist derzeit indes kein Thema.

          Löw muss den Schritt hinaus aus seiner Weltmeister-Wohlfühlwelt ohnehin vor allem selbst tun. Dass er sich überhaupt entschlossen hat, unter diesen Umständen weiterzumachen, war nicht selbstverständlich. Ob es nicht besser gewesen wäre, einen von alledem unbelasteten Neuanfang zu wagen, ist eine andere Frage. Auf die es erstaunlich früh eine Antwort gab. Aus Sicht des deutschen Fußballs hoffentlich nicht zu früh.

          Neustart?

          In dieser Woche öffnete sich auch für Joachim Löw noch einmal ein Fenster in die Vergangenheit. Rio, 2014, diese magische Nacht, der Goldregen im Maracanã, das alles dürfte dem Bundestrainer noch einmal vor dem geistigen Auge vorübergeschwebt sein. Schließlich war Bastian Schweinsteiger, der sich am Dienstagabend vom Münchner Publikum verabschiedete, derjenige, der diesen Sieg verkörperte wie kein anderer. Die Bilder von Löw und dem geschundenen Schweinsteiger, diese innige Verbundenheit zweier Männer in einem einzigartigen Moment, sind vielleicht sogar mehr deutsche Fußball-Ikonographie als jene von Mario Götzes Siegtor im Finale gegen Argentinien. Schweinsteiger, der nach Amerika ausgewanderte Weltmeister, und Löw, das war und ist eine besondere deutsche Fußballbeziehung, und so wird es dem Bundestrainer besonders gut getan haben, auch aus Schweinsteigers Mund noch einmal zu hören, was viele zuletzt gesagt haben: dass er der Richtige ist für den Neuanfang mit der Nationalmannschaft.

          Wenn man allerdings so unromantisch ist, ein anderes Fenster in die Vergangenheit zu öffnen, das zur WM nach Russland, dann kann man schon staunen, was seither in Fußball-Deutschland geschieht. An diesem Mittwoch um zwölf Uhr im Medienraum der Münchner Allianz-Arena wird Löw nicht nur das Aufgebot für das Duell mit dem neuen Weltmeister Frankreich am 6. September bekanntgeben, er wird dann auch, nach mehr als achtwöchigem öffentlichen Schweigen, gemeinsam mit Teammanager Oliver Bierhoff die Ergebnisse seiner Analyse des WM-Scheiterns vortragen. Selten ist der Auftritt eines Bundestrainers mit größerer Spannung erwartet worden. Und eine der spannendsten Fragen dabei wird sein, welchen Raum er seinem eigenen Anteil am Scheitern einräumt. Welche Schlüsse er daraus für die Zukunft zieht.

          Aus den ersten beiden Runden von Löws Goodwill-Tour in der vergangenen Woche, zuerst bei der Deutschen Fußball Liga (DFL), dann vor dem Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), ist durchgedrungen, dass er selbstkritisch gewesen sei und auch eigene Fehler klar angesprochen habe. Erstaunlich ist es trotzdem, wie einmütig sich der deutsche Fußball hinter Löw versammelt hat. Erstaunlich zum einen, weil die Liste der Versäumnisse und Fehleinschätzungen so lang ist, dass man sich schwer beides vorstellen kann: dass Löw sie alle benannt hat und trotzdem das volle Vertrauen ausgesprochen bekam. Zum anderen, weil in der Fußballszene schon auch die Auffassung zu hören ist, dass es mehr brauchen wird als ein paar personelle Retuschen am Kader, Veränderungen im Trainer- und Betreuerteam oder eine auf die Höhe der Zeit gebrachte Spielidee, um „die Nationalmannschaft und die Entwicklung des deutschen Fußballs wieder auf Weltniveau“ zu bringen, wie es nach dem Gipfeltreffen bei der DFL hieß. Und das betrifft nicht nur die mittel- und langfristige Neuausrichtung der Nachwuchsausbildung, von der danach so viel die Rede war. Es wird dafür auch einen anderen Bundestrainer brauchen. Einen anderen jedenfalls, als Löw das in den Jahren seit dem WM-Gewinn war. Einen, der die Dinge entschlossen, geerdet und frei von altem Ballast anpackt.

          Das ist die große Frage, die an diesem Mittwoch in München über allem stehen wird: ob Löw das überhaupt sein kann. Ob er nicht nur in die Rolle des Erneuerers schlüpfen wird, weil sie jetzt von ihm verlangt wird, sondern wieder etwas völlig anderes verkörpern kann als in den weitgehend verlorenen vier Jahren seit Rio. So wie nach dem Halbfinal-Aus 2012, infolge dessen er einen pragmatischeren Weg einschlug, der letztlich ans große Ziel führte, auch wenn ihm dabei günstige Umstände zu Hilfe kamen, allen voran eine Mannschaft, die noch hungrig war – und in sich einig. Oder, auf andere Art, beim Confed Cup im Vor-WM-Sommer, bei dem er unter Beweis stellte, was in ihm als Trainer steckt. Es war allerdings auch ein Turnier, bei dem nur eine Seite Löws ausgeleuchtet wurde. Bei dem er seine Stärken ausspielen konnten, seine Schwächen aber nicht ins Gewicht fielen. Beim Confed Cup war Löw als Entwickler gefragt und nicht als Krisen- und Konfliktmanager, er konnte Leichtigkeit nicht nur zur Schau stellen, sondern auch leben. Und er hatte keine Gegner, die sich präzise darauf vorbereitet hatten, ihn und seine Weltmeister-Mannschaft vom hohen Ross herunterzuholen.

          Dann war Weltmeisterschaft. Und in diesem Sommer 2018 ist praktisch nichts von dem aufgegangen, was Löw sich für die Mission Titelverteidigung vorgestellt hatte. Das Scheitern war auch ein Trainerscheitern, und das gleich auf drei Ebenen.

          Im Kern waren es sportliche Fehleinschätzungen, die zu einem Auftritt geführt haben, der eher an eine „Traditionself“ („Spiegel“) und „Legenden-Spiele“ („Kicker“) als an internationalen Spitzenfußball erinnerte. Dabei war es vor allem Löws Urvertrauen in seine Weltmeister, das ihn offenbar blind machte dafür, wie sich individuelle Defizite in physischer und mentaler Spritzigkeit bedrohlich summierten. So dass das deutsche Spielsystem am Ende wie ein verlangsamtes Betriebssystem wirkte. Eine Mannschaft, die in einem Jahr um drei gealtert schien. Manche Daten, heißt es, passen dazu. Umschaltspiel? Defensive Kompaktheit? Offensive Lösungsmöglichkeiten? Waren in Russland nicht oder viel zu wenig zu sehen, und es ist zu hören, dass es schon im Trainingslager dafür an der nötigen Verbindlichkeit des Trainerteams fehlte.

          Hinzu kam allem Anschein nach Löws Unvermögen, atmosphärische Strömungen und Störungen richtig zu bewerten und ihnen rechtzeitig und entschlossen entgegenzuwirken. Es wird an diesem Mittwoch interessant zu erfahren sein, was Löw zur angeblichen Spaltung des Teams in „Kanaken“ oder „Kartoffeln“ sagt, wie es gerade im „Spiegel“ hieß. Oder zum Unmut der jungen Spieler über den Bonus der Weltmeister. Auch was das angeht, braute sich nicht erst in der Ödnis von Watutinki etwas zusammen, sondern auch vorher schon, im Trainingslager im idyllischen Eppan.

          Als verheerend schließlich erwies sich Löws Versuch, die Erdogan-Affäre sportlich auszublenden und inhaltlich an andere Instanzen zu delegieren: Oliver Bierhoff und Reinhard Grindel. Nicht etwa, weil sich die Teamkollegen großartig an den Aufnahmen Mesut Özils und Ilkay Gündogans mit dem türkischen Staatschef gestört hätten, ein großes Thema war das in der Mannschaft wohl tatsächlich nicht. Aber wegen der Sprengkraft, die Özils Sonderrolle entwickelte, dessen gesammeltes Schweigen Löw auch dann noch duldete, als die Affäre öffentlich aus dem Ruder lief und auch wegen der Pfiffe zu einer Belastung wurden. Der Schlüssel zu einer besseren, dann allerdings mit Schmerzen verbundenen Lösung lag bei Löw. Er rührte ihn nicht an.

          So liefen am Ende diverse Konfliktlinien durch ein sportlich ohnehin schon in Teilen lahmgelegtes Team, und Löw hatte sämtliche Gelegenheiten verpasst, dagegen etwas zu unternehmen. Die letzte schien er in Russland zunächst sogar zu ergreifen: mit seinen personellen Veränderungen nach der Auftaktniederlage gegen Mexiko. Doch nach Toni Kroos’ Siegtor gegen Schweden, das einerseits ein Geschenk des Himmels war, andererseits aber auch etwas, das sich die verjüngte Mannschaft wirklich verdient hatte, verließ ihn der Mut schon wieder. Gegen Südkorea spielte sein Team wie von allen guten Geistern verlassen.

          Löws drittes Problem in Russland war dann noch ein persönliches, das aber auch etwas weit darüber hinaus verriet: seine Außendarstellung, die Selbstsicherheit demonstrieren sollte – lässig am Strand von Sotschi –, stattdessen aber einen Eindruck verstärkte, den auch Beobachter innerhalb des DFB schon länger hatten. Den eines entrückten Bundestrainers, der sein Ding machte und sich manchen Mühen und mitunter auch Pflichten des Alltags entzog. Aus dem akribischen Taktikexperten, als der er 2006 aus Jürgen Klinsmanns Schatten getreten war, wurde mit dem Erfolg von Rio der „Laissez-faire-Löw“, wie der „Kicker“ in seiner detailreichen Analyse des russischen Fiaskos schrieb. Der es im Training nicht mehr so genau nahm. Der nicht die Mühe aufbrachte, einen nicht ganz pflegeleichten Spieler wie Leroy Sané in die Spur zu bringen. Der dann im Auftaktspiel gegen Mexiko rat- und tatenlos zusah, wie seine Mannschaft nach dem immergleichen Prinzip ausgekontert wurde.

          Wenn Löw jetzt auch aus dem Kreis der Spieler Unterstützung erfährt, dann hat das gewiss auch Gründe, die über deren Eigeninteresse an der Fortsetzung ihrer Nationalmannschaftskarriere hinausgehen. Bei alledem ist Löw ein Trainer, der seinen Job mit viel Empathie ausübt, mit dem die meisten Spieler gern zusammenarbeiten. Kurz vor der WM, im Trainingslager in Eppan, schwärmten die Führungsspieler Kroos, Müller und Khedira regelrecht von Löw und dessen kooperativer Art. Khedira brachte es so auf den Punkt: „Er vertraut Spielern zu hundert Prozent, das bekommt er auch zurück.“ Und so ist die Geschichte des Scheiterns in Russland auch eine des enttäuschten Vertrauens. Löw selbst hatte nach dem Mexiko-Spiel von einer „gewissen Überheblichkeit“ gesprochen. Aber ihm fehlten die Mittel, dagegen anzukämpfen.

          Wie wird es jetzt, mit ihm, weitergehen? Zum einen muss Löw, um glaubwürdig zu bleiben, auch Entscheidungen treffen, die weh tun. Sein Kader für das Frankreich-Spiel wird darüber erste Aufschlüsse geben. Zum anderen sind die Zeiten, in denen der Bundestrainer ohne Kontrolle oder Korrektiv schalten und walten konnte, vorbei. Die Liga hat schon deutlich gemacht, dass sie einen engeren und kontinuierlichen Austausch erwartet, und auch beim DFB wird man ihm genauer als bisher auf die Finger schauen. Eine Rückkehr von Hansi Flick, dem bewährten Partner an seiner Seite, ist derzeit indes kein Thema.

          Löw muss den Schritt hinaus aus seiner Weltmeister-Wohlfühlwelt ohnehin vor allem selbst tun. Dass er sich überhaupt entschlossen hat, unter diesen Umständen weiterzumachen, war nicht selbstverständlich. Ob es nicht besser gewesen wäre, einen von alledem unbelasteten Neuanfang zu wagen, ist eine andere Frage. Auf die es erstaunlich früh eine Antwort gab. Aus Sicht des deutschen Fußballs hoffentlich nicht zu früh.